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Steueränderungen 2018

Es lohnt sich einen genauen Blick auf deine nächste Lohnabrechnung zu werfen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Am meisten spürbar ist die Entlastung bei Monatsgehältern zwischen 3.000 und 6.000 Euro brutto und liegt bei 126 und 249€ im Jahr.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt für alle um 180€, also auf insgesamt 9000€. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Konto. Liegt das Gehalt unter 6.500€, musst du weniger in die Rentenversicherung einzahlen. Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten für Arbeitsnehmer, verschiebt der Staat die Steuertarife. Die eingerechnete Inflationsrate liegt bei 1,65% sorgt dafür, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkaufen greift. Somit sinkt der Steuersatz für Arbeitnehmer und Spitzenverdiener. Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54.950€ gilt der Spitzensteuersatz von 42%. Für verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils die doppelten Beträge.

Kindergeld

Das Kindergelt steigt monatlich um 2€. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Für die meisten ist Kindergeld die günstigere Variante, weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchnesteuer und des Solidaritätszuschlag eine Rolle spielt.  Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36€ pro Elternteil, das gibt insgesamt im Jahr 7.428€.

Sozialversicherung

Der Beitragssatz  zur Rentenversicherung sinkt von 18,7% auf 18,6%. Auch bei der Krankenkasse werden die Beiträge gesenkt. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag von Arbeitnehmern sinkt von 1,1% auf 1,0%. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze. Besserverdiener müssen für einen großen Teil ihres Einkommens an Rentenversicherungsbeiträge zahlen.  Ab einem Brutto Gehalt von 6.500€ oder 5.800€ ist die Steigung des Nettogehalts überschaubar.

Altersvorsorge

Im Vergleich zum Vorjahr darfst du 350€ mehr steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung, ein berufliches Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt damit bei 23.712€. Außerdem können Arbeitnehmer doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre Altersvorsorge investieren.

Investmentfonds und ETFs

2018 werden Investmentfonds und ETFs anders betreut als im Vorjahr, dadurch werden 15% der Körperschaftsteuer auf inländische Einkünfte fällig. Anleger haben zudem weniger Arbeit bei der Steuererklärung, weil die Depotbank am Jahresanfang den Steuerabzug übernimmt.  Bei Fondsanteilen die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017 aufgelaufenen Kursgewinne dauerhaft steuerfrei. Wertzuwächse bei Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100.000€ steuerfrei.

Neurentner

Wenn du dieses Jahr in Ruhestand gehen möchtest, solltest du beachten das 76% der ausgezahlten Rente versteuert wird.