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Was ändert sich 2019?

Das neue Jahr bringt mehr Geld und weniger Beiträge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab Januar.

In Kürze: Die Einkommens­steuer sinkt, der Mindest­lohn steigt und die Brücken-Teil­zeit wird einge­führt. Zudem können Vermieter nicht mehr so einfach die Miete erhöhen, ein neues Trans­plantations-Ggesetz soll für mehr Organspenden sorgen und es kommen weitere Fahrverbote für Diesel­besitzer.

Recht auf Teilzeit

Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeits­stunden für eine begrenzte Zeit zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren. Nach dieser Zeit schließt sich dann auto­matisch der ursprüngliche Vollzeitjob wieder ab. Diese sogenannte „Brücken-Teil­zeit“ nach dem neuen Paragrafen 9a des Teil­zeit- und Befristungs-Gesetzes verbessert die Rechts­lage für Arbeitnehmer. Bislang haben Mitarbeiter nur Anspruch darauf, ihre Arbeits­zeit zeitlich unbe­grenzt zu verringern. Nun können Arbeitnehmer wählen, ob sie vorübergehend in Teilzeit arbeiten möchten oder auf Dauer. Anspruch hierauf haben Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate in Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern arbeiten. Jedoch gilt, dass Firmen mit bis zu 200 Mitarbeitern nur einem von 15 Arbeitnehmern die Brücken-Teil­zeit gewähren müssen. Einen besonderen Grund wie etwa Kinder­betreuung oder Pflege benötigt man jedoch nicht.

Höheres Kinder­geld

Ab Juli 2019 steigt das Kinder­geld um 10 Euro für das erste und zweite Kind auf 204 Euro, für das dritte auf 210 Euro und für jedes weitere auf 235 Euro. Ab Januar 2021 wird das Kinder­geld dann um weitere 15 Euro pro Kind erhöht werden.

Bereits ab Januar erhöht sich der Kinder­frei­betrag um 192 Euro auf 4.980 Euro pro Kind. Den Frei­betrag erhalten Eltern allerdings nur, wenn er eine größere Ersparnis bringt als das Kinder­geld. Ob das der Fall ist, prüft das Finanz­amt auto­matisch bei der Steuererklärung. Ab Januar 2020 steigt der Kinder­frei­betrag dann weiter auf 5.172 Euro.

Familien mit erwachsenen Kindern können ab 2019 außerdem einen Betrag bis zu 9.168 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie für sie kein Kinder­geld mehr erhalten. Dies gilt übrigens auch, wenn nahe Angehörige wie Eltern unterstützt werden.

Höherer Mindest­lohn

Der Mindest­lohn beträgt seit 1. Januar 9,19 Euro statt wie bisher 8,84 Euro pro Stunde. Ab 2020 steigt er dann weiter auf 9,35 Euro.

Fahr­verbote für Diesel­autos

Die Luft soll sauberer werden und so kommen einige besonders belastete Städte um Fahrverbote nicht mehr herum. In Stutt­gart wird ab 2019 dann das Stadt­gebiet für Diesel bis Schad­stoff­klasse Euro 4 gesperrt. In Gelsenkirchen soll das ab Juli 2019 für die Kurt-Schumacher-Straße für alle Diesel bis einschließ­lich Euro 5 gelten. In Essen sollen Autos mit Diesel­motoren nicht nur aus weiten Teilen der Innen­stadt, sondern auch von einem Stück Auto­bahn verbannt werden. Das Verbot tritt ab Juli 2019 für Euro-4-Diesel und ab September 2019 auch für Euro-5-Diesel in Kraft. In Berlin sind wohl ab Juni 2019 mindestens acht Straßen für Diesel bis Euro 5 an der Reihe.

Mietkosten

Um maximal 8 Prozent der Modernisierungs­kosten dürfen Vermieter ab Januar 2019 die Jahres­miete nur noch erhöhen, wenn sie eine Wohnung modernisieren. In Gebieten mit Miet­preisbremse müssen sie neuen Mietern außerdem Auskunft geben, ob sie sich bei der Miethöhe auf eine Ausnahme­regelung stützen.

Jobti­ckets und Dienst-Fahrrad

Ab Januar dürfen Arbeit­geber Monats- und Jahres-Fahr­karten für den öffent­lichen Nahverkehr nun komplett steuerfrei zum Gehalt weitergeben – auch zur privaten Nutzung. Arbeitnehmer müssen das kostenlose Ticket weder versteuern noch Sozial­abgaben darauf zahlen. Bislang war das Jobti­cket nur bis 44 Euro monatlich steuerfrei und wurde mit anderen Sachbezügen verrechnet.

Auch der geld­werte Vorteil für das vom Chef zur privaten Nutzung über­lassene Dienst-Fahrrad bleibt ab sofort steuerfrei.

Trans­plantations-Gesetz

Obwohl mehr als 80 Prozent der Bürger einer Organspende positiv gegen­über­stehen, haben die Spenderzahlen einen Tief­punkt erreicht. Abhilfe soll ein neues Trans­plantations­-Gesetz schaffen, das im  Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten soll.