Das neue Jahr bringt mehr Geld und weniger Beiträge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab Januar.
In Kürze: Die Einkommenssteuer sinkt, der Mindestlohn steigt und die Brücken-Teilzeit wird eingeführt. Zudem können Vermieter nicht mehr so einfach die Miete erhöhen, ein neues Transplantations-Ggesetz soll für mehr Organspenden sorgen und es kommen weitere Fahrverbote für Dieselbesitzer.
Recht auf Teilzeit
Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitsstunden für eine begrenzte Zeit zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren. Nach dieser Zeit schließt sich dann automatisch der ursprüngliche Vollzeitjob wieder ab. Diese sogenannte „Brücken-Teilzeit“ nach dem neuen Paragrafen 9a des Teilzeit- und Befristungs-Gesetzes verbessert die Rechtslage für Arbeitnehmer. Bislang haben Mitarbeiter nur Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zeitlich unbegrenzt zu verringern. Nun können Arbeitnehmer wählen, ob sie vorübergehend in Teilzeit arbeiten möchten oder auf Dauer. Anspruch hierauf haben Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate in Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern arbeiten. Jedoch gilt, dass Firmen mit bis zu 200 Mitarbeitern nur einem von 15 Arbeitnehmern die Brücken-Teilzeit gewähren müssen. Einen besonderen Grund wie etwa Kinderbetreuung oder Pflege benötigt man jedoch nicht.
Höheres Kindergeld
Ab Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro für das erste und zweite Kind auf 204 Euro, für das dritte auf 210 Euro und für jedes weitere auf 235 Euro. Ab Januar 2021 wird das Kindergeld dann um weitere 15 Euro pro Kind erhöht werden.
Bereits ab Januar erhöht sich der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 4.980 Euro pro Kind. Den Freibetrag erhalten Eltern allerdings nur, wenn er eine größere Ersparnis bringt als das Kindergeld. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung. Ab Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag dann weiter auf 5.172 Euro.
Familien mit erwachsenen Kindern können ab 2019 außerdem einen Betrag bis zu 9.168 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie für sie kein Kindergeld mehr erhalten. Dies gilt übrigens auch, wenn nahe Angehörige wie Eltern unterstützt werden.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 9,19 Euro statt wie bisher 8,84 Euro pro Stunde. Ab 2020 steigt er dann weiter auf 9,35 Euro.
Fahrverbote für Dieselautos
Die Luft soll sauberer werden und so kommen einige besonders belastete Städte um Fahrverbote nicht mehr herum. In Stuttgart wird ab 2019 dann das Stadtgebiet für Diesel bis Schadstoffklasse Euro 4 gesperrt. In Gelsenkirchen soll das ab Juli 2019 für die Kurt-Schumacher-Straße für alle Diesel bis einschließlich Euro 5 gelten. In Essen sollen Autos mit Dieselmotoren nicht nur aus weiten Teilen der Innenstadt, sondern auch von einem Stück Autobahn verbannt werden. Das Verbot tritt ab Juli 2019 für Euro-4-Diesel und ab September 2019 auch für Euro-5-Diesel in Kraft. In Berlin sind wohl ab Juni 2019 mindestens acht Straßen für Diesel bis Euro 5 an der Reihe.
Mietkosten
Um maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten dürfen Vermieter ab Januar 2019 die Jahresmiete nur noch erhöhen, wenn sie eine Wohnung modernisieren. In Gebieten mit Mietpreisbremse müssen sie neuen Mietern außerdem Auskunft geben, ob sie sich bei der Miethöhe auf eine Ausnahmeregelung stützen.
Jobtickets und Dienst-Fahrrad
Ab Januar dürfen Arbeitgeber Monats- und Jahres-Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr nun komplett steuerfrei zum Gehalt weitergeben – auch zur privaten Nutzung. Arbeitnehmer müssen das kostenlose Ticket weder versteuern noch Sozialabgaben darauf zahlen. Bislang war das Jobticket nur bis 44 Euro monatlich steuerfrei und wurde mit anderen Sachbezügen verrechnet.
Auch der geldwerte Vorteil für das vom Chef zur privaten Nutzung überlassene Dienst-Fahrrad bleibt ab sofort steuerfrei.
Transplantations-Gesetz
Obwohl mehr als 80 Prozent der Bürger einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben die Spenderzahlen einen Tiefpunkt erreicht. Abhilfe soll ein neues Transplantations-Gesetz schaffen, das im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten soll.