Zugegeben, eine Steuererklärung anzufertigen, ist nicht das reinste Vergnügen. Aber selbst, wenn Du nicht dazu verpflichtet bist, lohnt sich die investierte Zeit. Denn fast immer winkt eine Erstattung, und die beträgt im Schnitt mehr als tausend Euro.
Vier Jahre Zeit für viele Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben. Hast Du nur Einkünfte von einem Arbeitgeber, bist als Single in der Steuerklasse I oder mit Deinem Ehepartner in der Steuerklassen IV, hast weder einen Freibetrag eingetragen noch besondere Zahlungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eine Abfindung erhalten? Dann ist die Steuererklärung – bis auf wenige Ausnahmefälle – freiwillig. Der einfache Grund: Durch den Abzug der Lohnsteuer kann sich keine Nachzahlung ergeben. Genau deshalb solltest Du aber unbedingt nachrechnen, ob Dir eine Erstattung zusteht. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Du kannst also bis Ende 2019 noch Einkommensteuer-Erklärungen rückwirkend bis 2015 beim Finanzamt einreichen. Musst Du dagegen eine Steuererklärung abgeben, solltest Du das auch pünktlich tun, denn sonst drohen Verspätungszuschläge. Für die Steuererklärung 2019 hast Du nur bis Ende Juli 2020 Zeit.
Formulare waren gestern
Die Vordrucke für die Steuererklärung bekommt man beim Finanzamt oder zum Download im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Viel einfacher geht es aber mit der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER). Tipp: Registriere Dich unter www.elster.de und erzeuge dort gleichzeitig ein sogenanntes Software-Zertifikat. Das ist kostenlos und ermöglicht Dir nicht nur den Online-Versand der Steuererklärung, sondern auch die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung. Die 2003 von Friedrich Merz propagierte „Steuererklärung auf einem Bierdeckel“ ist damit zwar noch nicht Realität, aber der Komfortgewinn beträchtlich. Alle Daten, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen, werden automatisch in die Steuererklärung übertragen. Du musst zum Beispiel nicht mehr die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung abtippen und Dich auch nicht mehr darum kümmern, dass die Informationen zu einem Riester-Vertrag richtig übernommen werden.
Noch einfacher geht es mit spezieller Software für die Einkommensteuer, wie sie bei Haufe-Lexware zu finden ist. Formulare treten hier völlig in den Hintergrund. Auf dem Bildschirm läuft auf Wunsch ein Interview. Du wirst nach verschiedenen Sachverhalten gefragt und musst nicht wissen, ob ein Beleg nun zu Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten zählt. Wichtig ist, dass du möglicherweise steuerlich relevante Belege während des Jahres sammelst. Das kann unsortiert im Schuhkarton sein – Hauptsache, Du hast für das Interview alles zur Hand. Viele Belege sind in der Steuererklärung bares Geld wert. In schwierigen Fällen hilft Fachliteratur, die entweder in die Software integriert oder separat erhältlich ist.
Tipps zur Vereinfachung deiner Steuererklärung
Trotz elektronischer Unterstützung ist es mühsam, viele Belege einzugeben. Vor allem bei Werbungskosten kannst Du Dir viel Arbeit sparen, denn eine Pauschale von 1.000 Euro wird so oder so abgezogen. Eingaben lohnen also nur, wenn dieser Betrag überschritten wird. Wenn du einen Arbeitsweg (einfache Strecke) von 15 Kilometern an 230 Tagen im Jahr zurücklegst, landest Du mit der Fahrtkostenpauschale von dreißig Cent pro Kilometer oberhalb von 1.000 Euro. Ist Dein Arbeitsweg kürzer, müssen weitere Werbungskosten hinzukommen, damit sie sich auf die Steuer auswirken.
Bei Versicherungsbeiträgen sind die absetzbaren Kosten oft schon durch die gesetzliche Sozialversicherung ausgeschöpft. Um das zu testen, gib in einer Steuer-Software einfach bei der Haftpflichtversicherung einen fiktiven Betrag von 500 Euro ein, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge erfasst sind. Ändert sich der Erstattungsbetrag nicht, weißt Du, dass Du Dich durch die Versicherungs-Rechnungen gar nicht mehr durchwühlen musst, denn sie reduzieren Deine Steuern nicht.