Header Einkommensteuererklärung: Was tun bei fehlerhaften Bescheiden?

Einkommensteuererklärung: Was tun bei fehlerhaften Bescheiden?

Für die meisten Leute ist die Steuererklärung eine lästige Pflicht – ihr wird aber dennoch gerne nachgekommen, wenn am Ende der Mühe eine satte Steuererstattung lockt. Doch was ist, wenn im Bescheid ein Fehler steckt und anstatt einer erwarteten Erstattung eine Nachzahlung zu leisten ist?

Der Steuerbescheid trifft ein: sofort sorgfältig prüfen

Um den Steuerbescheid überhaupt auf Richtigkeit prüfen zu können, musst du ihn auch verstehen. Die wichtigsten Infos zum Steuerbescheid gibt es zum Beispiel bei der VLH (Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.), über die du im Übrigen auch einen Berater für deine nächste Steuererklärung engagieren kannst. Mit unzähligen unübersichtlichen Papierbögen musst du dich heute glücklicherweise auch ohne die Unterstützung eines Profis nicht mehr abmühen, denn inzwischen wird die Steuererklärung in den meisten Fällen elektronisch erstellt und übermittelt. Der Vorteil: Du weißt dank einer automatischen Berechnung bereits vor dem Abschicken der Steuererklärung, ob du eine Erstattung erhältst oder Geld nachzahlen musst. Was aber tun, wenn die vorab kalkulierte Summe nicht stimmt und zum Beispiel statt der erwarteten Erstattung eine kräftige Nachzahlung ausgewiesen ist?

Den falschen Steuerbescheid musst du nicht akzeptieren: Lege Einspruch ein, und zwar auch dann, wenn du selbst einen Fehler gemacht hast, also beispielsweise vergessen hast, bestimmte Aufwendungen geltend zu machen. Den Einspruch kannst du selber einlegen. Ab dem Ausstellungsdatum hast für dafür einen Monat Zeit. Wichtig für dich: Ist diese Frist abgelaufen, ist der Bescheid bestandskräftig und kann nur in Ausnahmefällen noch geändert werden.

Frist: Wann ist die Einkommenssteuererklärung fällig?

Eine Frist gibt es auch für die Abgabe der Steuererklärung: Sie muss immer im Folgejahr zum 31. Mai abgeschickt werden. Unter bestimmten Umständen bist du sogar per Gesetz dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zum Beispiel in den folgenden Fällen:

  • Auf der Steuerkarte ist ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen
  • Bei Ehepartnern wird die Steuerklasse III oder V angewendet
  • Es wurden Krankengeld, Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen

Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, aber mit einer Erstattung rechnest, solltest du freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Zu empfehlen ist das zum Beispiel dann, wenn du hohe Werbungskosten hast (zum Beispiel durch einen berufsbedingten Umzug), Sonderausgaben (Ausbildung oder Weiterbildung) oder andere außergewöhnliche Belastungen hast (Hochwasser, Zahnersatz, haushaltsnahe Dienstleistungen). Bei einer freiwilligen Abgabe hast du sogar vier Jahre Zeit für deine Steuererklärung.