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Werbungskosten

Jeder Arbeitnehmer kann beim Finanzamt pauschal und ohne besonderen Nachweis Werbungskosten geltend machen.

Bisher (bis zum 30.11.2011) konnten Werbungskosten in einer Höhe von 920 € steuerlich geltend gemacht werden.

Gemäß Â§ 9a Einkommensteuergesetz wird die Arbeitnehmerpauschale  von 920 auf 1000 € erhöht. Das Gesetz zur Steuervereinfachung 2011/2012  ermöglicht es, den Anspruch auch rückwirkend für 2011 zu machen.

Dieser Ansatz fällt unter dem Abgeltungssteuergesetz weg. Der Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden nun zusammengefasst und in Höhe von 801 € (1602 € für Ehepaare) unter der Bezeichnung Sparerpauschbetrag geführt.

Während bisher alle finanziellen Aufwendungen rund um Ihre Kapitalanlage (Steuerberatungsgebühren, Kosten für Wertpapierkredit, etc) als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden konnten, können mit der Einführung der Abgeltungssteuer nur noch direkte Kauf- und Verkaufsgebühren innerhalb des Sparerpauschbetrages steuerlich berücksichtigt werden.