erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Die gesetzlichen Änderungen zur Erbschaftsteuer haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Was ist gleich geblieben? Wo gibt es Neuerungen? Mehr Klarheit schafft die nachfolgende Übersicht.

Steuerfreibeträge

Steuerfreibetrag für die engsten Angehörigen:

  • Ehepartner (500.000 €)
  • Kinder (400.000 €)
  • Enkel (200.000 €)
  • Geschwister, Neffen und Nichten sowie entfernte Verwandte (20.000 €)

Seit 2010 sind Lebenspartner und Ehegatten im Erbschafts- und Schenkungsgesetz gleichgestellt.

Immobilien

  • Zu vererbendes Vermögen wird nach dem Marktwert beurteilt.
  • Steuerfrei und unabhängig vom Marktwert können Immobilien ver- oder ererbt werden, wenn der Erbe die Immobilie mit einer Wohnfläche von weniger als 200 m2 länger als 10 Jahre selbst bewohnt.
  • Lebenslanges Wohnrecht bei einer Übertragung der Immobilie wirkt sich wertmindernd aus.

Betriebsvermögen

  • Betriebsvermögen bleibt unabhängig des Verwandtschaftsgrades bei Schenkung oder Erbe steuerfrei, wenn die Fortführung des Betriebes mit Erhalt des Arbeitsplätzebestandes für 10 Jahre zugesichert werden kann.