versteuerung

Versteuerung der Betriebsrente

Wieviel muss gezahlt werden?

Ebenso wie die gesetzliche Altersrente unterliegen Betriebsrenten der nachgelagerten Besteuerung  und sind voll steuerpflichtig. Jedoch wird ein steuermindernder Versorgungsfreibetrag gewährt.

Der steuermindernde Versorgungsfreibetrag von 40% /max. 3000 Euro (im Jahr 2005) verringert sich während des Übergangszeitraums bis 2040 wie folgt:

  • bis 2020 jährliche Senkung um 1,6%
  • ab 2021 jährliche Senkung um 0,8%
  • ab 2040 kein Versorgungsfreibetrag mehr für Betriebsrenten.

Der eingeführte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von max. 900 Euro (im Jahr 2005) verringert sich entsprechend:

  • bis 2020 jährliche Senkung um 4%
  • ab 2021 jährliche Senkung um 2%
  • ab 2040 kein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mehr für Betriebsrenten.

Wer also in diesem Jahr 2009 in Rente geht, erhält auf seine Betriebsrente einen steuermindernden Freibetrag von 33,6% (max. 2.520€) und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 756€.

Auf die Betriebsrente muss zudem der volle Krankenkassenbeitrag (2009: 14,9%) und der Beitrag zur Pflegeversicherung (1,95€) entrichten werden.