Wieviel muss gezahlt werden?
Ebenso wie die gesetzliche Altersrente unterliegen Betriebsrenten der nachgelagerten Besteuerung und sind voll steuerpflichtig. Jedoch wird ein steuermindernder Versorgungsfreibetrag gewährt.
Der steuermindernde Versorgungsfreibetrag von 40% /max. 3000 Euro (im Jahr 2005) verringert sich während des Übergangszeitraums bis 2040 wie folgt:
- bis 2020 jährliche Senkung um 1,6%
- ab 2021 jährliche Senkung um 0,8%
- ab 2040 kein Versorgungsfreibetrag mehr für Betriebsrenten.
Der eingeführte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von max. 900 Euro (im Jahr 2005) verringert sich entsprechend:
- bis 2020 jährliche Senkung um 4%
- ab 2021 jährliche Senkung um 2%
- ab 2040 kein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mehr für Betriebsrenten.
Wer also in diesem Jahr 2009 in Rente geht, erhält auf seine Betriebsrente einen steuermindernden Freibetrag von 33,6% (max. 2.520€) und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 756€.
Auf die Betriebsrente muss zudem der volle Krankenkassenbeitrag (2009: 14,9%) und der Beitrag zur Pflegeversicherung (1,95€) entrichten werden.