Elternpflege

Elternpflege zu Hause – wenn es allein nicht mehr geht

Solltest du dich einmal dafür entscheiden, deine Eltern zu Hause zu pflegen, findest du hier hilfreiche Tipps.

Wann gilt ein Mensch als pflegebedürftig?

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er alltägliche Dinge nicht mehr ohne die Hilfe einer anderen Person verrichten kann. Fällt deiner Mutter oder deinem Vater beispielsweise die Nahrungsaufnahme schwer oder können sie sich nicht mehr ohne Unterstützung waschen, müssen sie gepflegt werden. Damit allerdings die Pflegeversicherung greift, muss dieser Zustand mindestens sechs Monate andauern. Ist eine Person nur vorübergehend pflegebedürftig – zum Beispiel nach einer Operation – zahlt die Versicherung nicht zwingend. Die Höhe der jeweiligen Versicherungsprämie hängt dabei vor allem von der Pflegestufe ab, in die dein Vater oder deine Mutter eingeteilt wird.

Welche Pflegestufen gibt es?

Insgesamt gibt es drei verschiedene Pflegestufen, die sich im Allgemeinen dadurch unterscheiden, wie viel Zeit der/die Pflegebedürftige pro Tag betreut werden muss. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Stufen einmal aufgelistet:

  • Pflegestufe 1: Hier spricht man von ‚erheblicher Pflegebedürftigkeit‘. Die Person muss etwa 90 Minuten täglich betreut werden. Die Hälfte dieser Zeit wird dabei für die Grundpflege (Ernährung, Körperpflege etc.) verwendet.
  • Pflegestufe 2: Personen, die der zweiten Stufe zugeordnet werden, sind ’schwer pflegebedürftig‘. Am Tag müssen sie insgesamt drei Stunden gepflegt werden. Zwei Stunden werden hier für die Grundpflege aufgewandt.
  • Pflegestufe 3: Die letzte Stufe ist für Personen gedacht, die ’schwerst pflegebedürftig‘ sind. Sie benötigen pro Tag fünf Stunden Pflege, wobei in diesem Fall mindestens vier Stunden für die Grundpflege nötig sind.

Darüber hinaus gibt es ebenso die Möglichkeit, dass eine Person als ein sogenannter „Härtefall“ eingestuft wird. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn die zu betreuende Person auch in der Nacht auf die Hilfe von einem oder zwei Pflegern angewiesen ist.

Welche Ausgaben deckt die Pflegeversicherung?

Eine Pflegeversicherung kann, je nachdem für welche Art von Versicherung man sich entscheidet, unterschiedliche Kosten abdecken. So bezuschussen einige zum Beispiel den barrierefreien Umbau des Hauses oder der Wohnung. Was häufig noch in einer Versicherung enthalten ist, sind die Fördermöglichkeiten beim Kauf eines Treppenlifts. Außerdem kann man Zuschüsse für die Installierung eines Badewannenliftes oder für die Einstellung von professionellem Pflegepersonal beantragen. Da die Bereitstellung der Gelder jedoch einige Zeit dauern kann und die Umbauarbeiten etc. in der Regel schnell organisiert sein wollen, lohnt es sich, den Antrag auf Unterstützung durch die Versicherung bereits vor Ablauf der sechs Monate einzureichen. Auf diese Weise spart man Zeit und kann seinen Eltern so schnell wie möglich (wieder) ein komfortables Heim in den eigenen vier Wänden bieten.

Das Familienpflegezeitgesetz

Seit 2012 gilt in Deutschland das sogenannte Familienpflegezeitgesetz. Durch die Einführung dieses Gesetzes haben Arbeitgeber und der einen Angehörigen pflegende Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auf die Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden wöchentlich zu einigen. Die jeweilige Vereinbarung kann dann maximal zwei Jahre gelten. Reduziert sich die Arbeitszeit um 50 Prozent bekommt man als Arbeitnehmer dennoch nach wie vor 75 Prozent seines Bruttogehalts ausgezahlt. Als Ausgleich dafür muss man nach Ablauf der zweijährigen Frist wieder voll arbeiten und bekommt weiterhin nur 75 Prozent seines Lohns. Dies ist so lange der Fall, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.