Wohn-Riester hat lukrative Aspekte

Altersruhesitz, gut gepolstert

Wohn-Riester hat lukrative Aspekte

Bin ich auch riesterberechtigt? Welche gesetzlichen Änderungen gelten jetzt eigentlich? Und für wen lohnt sich Wohn-Riestern überhaupt? Karsten Eiß, Altersvorsorge-Experte bei Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn häufigsten Verbraucherfragen.

1. Was ist die Riester-Rente überhaupt?

Die Riester-Rente ist eine – unabhängig von Einkommensgrenzen – staatlich geförderte Altersvorsorge. Dabei gibt es zwei verschieden Förderwege: Der eine ist eine staatlich geförderte Geldrente, etwa in Form eines Fonds- oder Banksparplans oder einer Rentenversicherung. Die Alternative ist der sogenannte Wohn-Riester, mit dem der Erwerb von Wohneigentum gefördert wird. Dies kann in Form eines Riester-Bausparvertrags oder einer Sofort-Finanzierung mit einem Riester-Darlehen geschehen. Seit Jahresbeginn können Wohn-Riester-Guthaben auch in der Entschuldungsphase genutzt werden, etwa für Sonder-
tilgungen oder zur Umschuldung. Zudem ist damit jetzt auch die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus möglich.

2. Bin ich förderberechtigt?

Die Riester-Förderung können alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer und Auszubildenden erhalten. Förderberechtigt sind außerdem Beamte, Landwirte und Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind – also praktisch jeder Arbeitnehmer.

3. Welche Zulagen bekomme ich vom Staat?

Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro, dazu 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 Euro.

4. Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich nahezu für Jedermann. So haben die unabhängigen Experten des Magazins „Finanztest“ beispielsweise für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro einen Riester-Vorteil von mehr als 27.000 Euro errechnet – und in diesem Betrag sind die Steuern im Rentenalter bereits berücksichtigt. Auch für Gering-verdiener ist die Riester-Rente eine gute Möglichkeit privat für das Alter vorzusorgen. Ein Bei-spiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem vier-
jährigen Kind verdient monatlich 1.500 Euro brutto. Die Sparerin muss lediglich 266 Euro (oder 22,16 Euro monatlich) selbst aufwenden, damit inklusive der 454 Euro Zulage (154 Euro + 300 Euro für das Kind) insgesamt 720 Euro jährlich in den Riester-Vertrag fließen. Der Staat legt hier also fast zwei Euro auf jeden eingezahlten drauf.

5. Wie unterscheidet sich Wohn-Riester von der Riester-Geldrente?

Bei der Förderung gibt es keine Unterschiede. Wer klassisch riestert, bekommt im Alter eine Geldrente, Wohn-Riester-Sparer wohnen dagegen bereits vor Rentenbeginn mietfrei. Während das angesparte Vermögen bei der Riester-Rente aufgezehrt wird, bleibt es bei der Immobilie erhalten und Wertzuwächse bleiben im selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei. Zudem bietet die Immobilie Inflationsschutz und ist – im Unterschied zur Riester-Geldrente – frei vererbbar.

6. Welche Kosten fallen beim Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrags an?

Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall werden ein Prozent der Bausparsumme als einmalige Abschluss-
gebühr fällig. Weitere Kosten entstehen nicht.

7. Ist der Vertragsabschluss nicht mit viel Bürokratie verbunden?

Wenn, dann nicht für den Kunden, sondern für den Anbieter. Er übernimmt auf Wunsch des Sparers die Beantragung der Zulagen und die weitere Bearbeitung voll und kostenfrei.

8. Fällt die Förderung bei der Höhe einer Baufinanzierung überhaupt ins Gewicht?

Gerade bei einer Baufinanzierung lohnt sich Riester. Die Zulagen wirken wie Sondertilgungen. Damit können Bauherren die Gesamtkosten um viele tausend Euro senken und sind schneller schuldenfrei.

9. Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung?

Man hat die Wahl zwischen einer regelmäßigen Besteuerung seines Riester-Guthabens in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr und einer „rabattierten“ Einmalbesteuerung von nur 70 Prozent des Guthabens. Die Option der günstigeren Einmalbesteuerung besteht während der gesamten Auszahlungsphase.

10. Bin ich beim Immobilienerwerb mit Wohn-Riester immer daran gebunden?

Nein, das geförderte Wohneigentum kann auch wieder verkauft werden. Die Riester-Förderung geht nicht verloren, wenn binnen vier Jahren mindestens die im Verkaufserlös enthaltene Förderungssumme wieder in eine andere selbst bewohnte Immobilie investiert wird. Alternative: Der geförderte Kapitalanteil am Verkaufspreis wird innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt. Bei einem berufsbedingten Umzug, ist auch eine zeitweise Vermietung möglich, wenn man spätestens bis 67 wieder selbst ins geförderte Eigenheim einzieht.