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Die Mietpreisbremse greift nicht überall

Ungebrochen geht der Trend in die Ballungszentren. Großstädte muss man sich aber leisten können. Spitzenreiter mit 15,12 Euro/m2 Miete bleibt München. Trotz eines Anstiegs von 30 Prozent verglichen mit 2010 (Stand 2015) zählt Berlin interessanterweise noch nicht zu den ersten Zehn der teuersten Städte der Republik. Spürbar war die sogenannte Mietpreisbremse bisher nur in Bonn und Köln, mit einem durchschnittlichen Mietpreisabfall von jeweils 2 und 3 Prozent.

Nachdem im letzten Sommer die Mietpreisbremse verabschiedet wurde, sind deren Auswirkungen nicht überall erkennbar. Zwar gilt in 300 Städten in zehn Bundesländern seit Jahresbeginn: Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in einer Bestandswohnung darf der Mietpreis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.  Der Wohnungsmangel und ungebremste Ansturm auf die Städte lassen die Mieten allerdings weiterhin rasant klettern. Zur Freude des Vermieters. Mieter sehen sich deshalb häufig machtlos der Willkür der Vermieter ausgesetzt. Was Mieter dagegen tun können, erklärt  Mineko, der Experte für Nebenkosten.

Angespannter Wohnungsmarkt

Wie bei jeder anderen Gesetzesänderung findet der Suchende auch hier Schlupflöcher in der Gesetzgebung – das Gesetz ist bisher nicht verbindlich. Zudem muss die Mietpreisbremse von den jeweiligen Ländern erst durch Beschluss in Gebieten eingeführt werden, die als angespannter Wohnungsmarkt einzustufen sind. Dort wo kein offizieller Mietspiegel vorliegt, kann sich der Vermieter an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Dass der Mietpreis bei Neuvermietungen spürbar höher liegt, wundert dabei niemanden.  Gleichwohl ist eine Preissteigerung von mehr als 20 % über dem üblichen Mietspiegel gar nicht erlaubt. Mehr als 50 Prozent gelten als Mietwucher. Unkenntnis und Notfälle spielen dabei dem Vermieter in die Hände. Häufig würde auf übertriebene Zahlungen bestanden, die noch vor Einzug getätigt werden müssten, so Daniel Schlör, Geschäftsführer von Mineko. Ablösezahlungen, die über 50 Prozent des Originalwerts liegen, wären gesetzlich nicht zulässig. Und Abstandszahlungen wären ganz und gar illegal und dürften vom Vermieter gar nicht verlangt werden.

Wissen ist Macht

Am besten, man informiert sich vorab über den vorherrschenden Mietspiegel und die Gesetzesgrundlage. Bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder dem Mieterverein können die aktuellen Mietpreise pro Quadratmeter für die jeweilige Region eingesehen werden. Wer sich dabei nicht zurechtfindet wendet sich gleich an einen Experten, um nicht zu viel zu zahlen.

Mieter können generell ihre Nebenkosten überprüfen lassen, wenn ihnen ihre Nebenkostenabrechnung spanisch vorkommt. Solche Serviceanbieter wie Mineko prüfen nicht nur die Rechnung sondern weisen auch auf ein mögliches Einsparpotenzial bei der Warmmiete hin.

Als Alternative zum Preiswahnsinn können Wohnungsbaugenossenschaften gelten. Diese bieten meist günstige Wohnungen und weitere Vorteile wie zum Beispiel den Schutz vor Kündigung aufgrund von Eigenbedarf.