scheidung

Zugewinnungsausgleich

Der Zugewinnausgleich legt somit fest, wie das während der Ehe finanziell und/oder materiell Hinzugewonnene zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Berücksichtigt wird dabei das Endvermögen. Was mit in die Ehe eingebracht wurde oder nur einem der Partner durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe zugekommen ist, wird nicht angerechnet.