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Kfz-Versicherung: Darauf solltest du achten

Alljährlich zum Herbst wechseln viele Autohalter ihre Kfz-Versicherung. Doch auch bei der Anschaffung eines neuen Autos besteht die Möglichkeit zum Wechsel. Worauf musst du bei der Wahl der neuen Versicherung achten? Wichtig: Eine günstige Prämie bedeutet nicht immer auch eine bessere Kfz-Versicherung!

Unterschiede der Versicherungsgesellschaften beachten!

Wenn du der Meinung bist, dass deine Versicherung zu teuer ist oder du aus anderen Gründen den Versicherer wechseln möchtest, beispielsweise wegen dem Kauf eines neuen Autos, kannst du jedes Jahr zum 30. November deine Kfz-Versicherung kündigen. Allerdings solltest du die Kündigung der alten Police erst dann rausschicken, wenn die Deckungszusage der neuen Versicherung vorliegt. Denn Voll- oder Teilkasko kann der neue Versicherer ablehnen, nur in der Haftpflicht besteht eine Versicherungspflicht.

Was bringt ein Preisvergleich?

Im Internet findet der Verbraucher viele Plattformen mit einem Vergleichsrechner für die preiswerteste Kfz-Versicherung. Doch hier ist Vorsicht geboten, oft sind bei den günstigsten Tarifen die Leistungen auch entsprechend gekürzt. Dies geht von geringeren Deckungssummen bis hin zu Ausschluss von Fremdfahrern oder der notwendigen Unterbringung des Autos in Garagen.

Wer nicht auf einen direkten Ansprechpartner bei seiner Kfz-Versicherung angewiesen ist, für den lohnt sich ein Wechsel zu einer sogenannten Direktversicherung, wie zum Beispiel der RV24 – Direktversicherung für KFZ.

Vergleiche immer die Angebote und die Konditionen mehrerer Anbieter, denn die Prämien können sich bis zu 30 Prozent voneinander unterscheiden. Berücksichtige dabei noch andere Faktoren: Stuft dich die Versicherung im Schadensfall zurück? Dann wähle besser einen teureren Anbieter, der auch im Falle eines Unfalls den Schadensfreiheitsrabatt nicht zurückstuft.

Günstige Versicherung gefunden – was dann?

Wie bereits erwähnt: Kündige deinen alten Versicherungsschutz erst, wenn dir die schriftliche Deckungszusage des neuen Versicherers vorliegt. Achte darauf, dass das vorliegende Angebot auch für das kommende Jahr gilt. Dies schützt dich vor unliebsamen Überraschungen bezüglich der Prämienhöhe.

Beachte, dass die Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro beträgt. Die früher angebotenen unbegrenzten Deckungssummen gibt es leider nicht mehr. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 500.000 Euro bei Sachschäden. Gehen die Schäden über diese Summen hinaus, haftest du für die Differenz mit deinem Privatvermögen.

Vereinbare Rabatte nur dann, wenn du sie auch wirklich einhalten kannst: Im Falle eines Garagenrabatts solltest du beispielsweise solch einen Vertrag nur dann unterschreiben, wenn das Auto dort auch wirklich steht. Lege die Doppelkarte unverzüglich der Zulassungsstelle vor.