führerschein mit 17

Fortbildungsseminar für Fahranfänger

Ihr habt seit mindestens 6 Monaten den Führerschein der Klasse B und befindet euch noch in der Probezeit? Dann kann das nachfolgend beschriebene Fortbildungsseminar euch helfen, die Probezeit um maximal 1 Jahr zu verkürzen.

  • Wo?

Außer in den drei nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können Fahranfänger an dem Fortbildungsseminar „Zweite Phase“ in speziell dafür ausgebildeten Fahrschulen teilnehmen.

  • Wie?

Egal ob ihr euch in der Regelprobezeit (RPZ) von 2 Jahren oder der verlängerten Probezeit (VPZ) von 4 Jahren befindet, die Teilnahme am Fortbildungsseminar kann eure Probezeit nur einmalig um maximal ein Jahr verkürzen.

Daher ist der optimale Zeitraum für die Seminarteilnahme zwischen dem 6. und 12. Monat der Probezeit (RPZ) oder dem 6. und 36.Monat (VPZ). Erfolgt die Teilnahme und Abgabe der Bescheinigung nach dem 12. Monat (RPZ) oder dem 36.Monat (VPZ), so endet die Probezeit zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmebescheinigung.

  • Was?

Das Seminar dauert 2-8 Wochen und wird in Gruppen von 6-12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus fünf Einheiten:

  • 3 Theorie – Gruppensitzungen á 90min
  • 1 Übungs- und Beobachtungsfahrt
  • 1 praktische Sicherheitsübung.

Während die praktische Sicherheitsübung von einem speziell geschulten Moderator / Sicherheitstrainer geleitet wird, erfolgen die Theorie- Gruppensitzungen sowie die Übungs- und Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer der Fahrschule.

Durch die verschiedenen praktischen Elemente führt die Teilnahme am Seminar nicht nur zur Verkürzung der Probezeit sondern gleichzeitig zu einer Stärkung der eigenen Verkehrssicherheit.

Hallo-Frau_TippHallo Frau Tipp

Die Einheit der praktischen Sicherheitsübung kann nicht durch eine (geplante oder bereits erfolgte) Teilnahme an einem „normalen“ Fahrsicherheitstraining ersetzt werden.