Habt ihr noch eine grüne Prüfplakette mit der „12“ in der Mitte auf eurem Kennzeichen? Dann solltet ihr so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren und die Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen. Grund: Seit Jahresbeginn haben diese Plaketten für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren.
Welche Prüfplaketten bleiben gültig?
Gültig sind für 2013 Plaketten mit der Farbe Orange (13), Blau (14) und Gelb (15). Wer ein Fahrzeug mit einer orangefarbenen Prüfplakette führt, muss dieses Jahr damit zur HU. Neufahrzeuge, die 2013 zugelassen werden, bekommen eine braune Prüfplakette (16).
Was muss ich zur HU mitbringen?
Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2012 zur HU dazu und wird bei der Prüfstelle entsprechend mit erledigt. Für die HU müsst ihr neben eurem Auto eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder euren Fahrzeugschein mitbringen. Wurden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, müsst ihr zusätzlich ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis vorlegen.
Was passiert, wenn ich nicht zur HU gehe?
Wenn der späteste HU-Termin nicht wahrgenommen wird, wird zwar auf der neuen Prüfplakette nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr über zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Außerdem musst du mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen: bei bis zu zwei Monaten musst du 15 Euro blechen, nach vier Monaten sind 25 Euro fällig, nach acht Monaten sind es sogar 40 Euro plus zwei Punkte in Flensburg. Nicht zuletzt droht auch der Verlust deines Versicherungsschutzes. Also: HU nicht vergessen!
In Zusammenarbeit mit der GTÜ