haushaltshilfen

Beschäftigung privater Haushaltshilfen

„Das bisschen Haushalt kann so schwer nicht sein…“, besingt es Johanna von Koczian im Jahr 1977. Wie schwer ein Haushalt tatsächlich werden kann, wissen viele Berufstätige und gerade auch Mütter. Wer es alleine nicht mehr schafft, keine Zeit findet oder einfach mehr Freizeit genießen möchte, kann eine private Haushaltshilfe anstellen. Ob beim Putzen, Bügeln, Kochen, für die Kinderbetreuung oder die Gartenpflege – gegen bezahlte Unterstützung ist nichts einzuwenden, solange sie ordnungsgemäß angemeldet ist. Der Trendreport der Minijob-Zentrale zeigt jedoch: fast jeder zehnte Haushalt hat schon mal Schwarzarbeiter beschäftigt. Schlechtes Gewissen? Fehlanzeige. Was viele dabei aber nicht bedenken, sind die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die auf die Nachlässigkeit folgen können. Die meisten schrecken vor der vermeintlichen Bürokratie und den Zusatzkosten bei der Anmeldung zurück, dabei gibt es gar nichts zu befürchten. Die Sache ist einfach und unkompliziert zu erledigen. Folgend möchten wir euch ein paar Tipps geben, damit ihr auf der sicheren Seite seid – egal, ob als privater Arbeitgeber oder als Haushaltshilfe.

Welche Strafen drohen bei illegaler Beschäftigung einer Haushaltshilfe?

Schwarzarbeit ist verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Ob mit Absicht oder aus Unwissenheit gehandelt wurde, spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus drohen aber noch ganz andere Konsequenzen: Verletzt sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit, kann der Arbeitgeber für die gesamten Behandlungskosten in Haftung genommen werden. Spätestens dann hat man durch die Bezahlung unter der Hand wirklich nichts gespart…

Welche Vorteile habe ich als privater Arbeitgeber bei einer Anmeldung?

Wenn ihr der Arbeitgeber seid, müsst ihr euch nur um die An- und Abmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale kümmern. Hohe Abgaben braucht ihr nicht zu befürchten, denn wer seine Hilfe anmeldet, profitiert sogar. Die Summe der pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale beträgt maximal 14,44 Prozent vom Arbeitsentgelt der Haushaltshilfe. Dafür seid ihr im Falle eines Unfalls eurer Haushaltshilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert. Der wohl größte Vorteil für euch als Arbeitgeber besteht aber in der Steuervergünstigung. Ihr könnt pro Jahr 510 Euro von der Steuer absetzen, aber eben nur, wenn eure Hilfe ordentlich angemeldet ist.

110912 GartenmotivWelche Vorteile habe ich als Minijobber, wenn ich angemeldet bin?

Wenn ihr in einem Privathaushalt regelmäßig tätig seid, als Putzfrau, zum Babysitting oder für sonstige Arbeiten, besteht darauf, dass euer Arbeitgeber euch anmeldet. Das hat nämlich auch für euch einige Vorteile. Ihr bekommt das Geld brutto wie netto. Das heißt, ihr habt keine steuerlichen Abzüge, sofern das Gehalt 400 Euro pro Monat nicht überschreitet. Ihr habt außerdem Anspruch auf Urlaub und darauf, dass im Krankheitsfall euer Gehalt weitergezahlt wird. Ihr seid durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und habt Rentenansprüche. Wenn die Arbeit „unter der Hand“ läuft, könnt ihr von diesen Vorteilen keinen Gebrauch machen. Wenn ihr schwarz arbeitet, bringt ihr damit nicht nur euch, sondern auch euren Arbeitgeber in Schwierigkeiten.

Wie kann ich eine private Haushaltshilfe anmelden?

Das Stichwort dazu heißt „Haushaltsscheck-Verfahren“. Um eine private Haushaltshilfe anzumelden, könnt ihr einfach das Online-Formular ausfüllen oder bei der Minijob-Zentrale telefonisch ein Exemplar anfordern. Gemeinsam mit eurer Haushaltshilfe füllt ihr das Formular aus und schickt es unterschrieben zur Minijob-Zentrale.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt, könnt ihr euch auf der Internetseite der Minijob-Zentrale jederzeit informieren oder einfach anrufen unter: 0355 290 270 799. So werden alle eure Fragen beantwortet und ihr könnt sicher in eine Anstellung auf Minijob-Basis oder als Arbeitgeber starten. Viel Spaß dabei!