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Bis wann darf der Mieter dem Vermieter wegen Mietrückständen kündigen?

Rechtlich gesehen darf ein Vermieter nie ohne einen triftigen Grund kündigen. Ein triftiger Grund wäre aber zum Beispiel wenn du mit der Mietzahlung im Rückstand bist. Bei einer Kündigung wegen Mietrückständen musst du nicht von deinem Vermieter vorgemahnt werden. Hast du die Miete allerdings eigenmächtig wegen bestehender Wohnmängel gekürzt, ist die Kündigung deines Vermieters nicht rechtskräftig.

Was kannst du tun?

Überprüfe erst einmal ob die Kündigung nach den bestehenden Richtlinien verfasst wurde, denn wenn schon die Begründung für die Kündigung fehlt, ist die Kündigung nicht mehr rechtskräftig.

Danach solltest du ein Gespräch mit deinem Vermieter suchen, um eventuell so schon eine Lösung zu finden.

Wenn keine Einigung zu finden ist, hast du die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten den gesamten Betrag an den Vermieter zu zahlen. Damit ist die Kündigung dann aus der Welt geschafft. Von dieser Lösung gebrauch zu machen, ist allerdings nur einmal alle zwei Jahre möglich.

Wo kann ich mir finanzielle Hilfe holen?

Falls der Mietrückstand kein Malheur war, sondern aus finanziellen Gründen nicht möglich war, dann ist eine einfache Nachzahlung nicht so einfach möglich. Dann solltest du mit Freunden, der Familie oder Menschen deines Vertrauens über dein Problem sprechen und sie um Hilfe fragen.

Möchtest du das nicht, kannst du dich an das Sozialamt, das Jobcenter oder die Stadt- und Gemeindeverwaltung wenden. Hier kannst du eine Mietschuldenübernahme bzw. Wohngeld beantragen.
Das Jobcenter wird dir entweder eine Beihilfe zahlen oder dir mit Darlehen helfen, die es im Nachhinein dann aber zurückzuzahlen gilt.

Das Sozialamt springt ein, wenn es gerechtfertigt und notwendig ist dir zu helfen. Es hilft dir auf jeden Fall, wenn du dein Dach über dem Kopf verlieren solltest.
Die Stadt- und Gemeindeverwaltung wird dir mit Wohngeld helfen. Das heißt, dass dir aufgrund deines geringen Einkommens ein Zuschuss zur Miete genehmigt wird, die sog. Sozialleistungen.