Vom Familiennest zum Zankapfel: Immobilienverkauf nach der Scheidung

Eine Scheidung bedeutet nicht nur Schmerz oder Erleichterung und Eingewöhnung an das neue Leben. Neben der Gefühlsachterbahn streiten sich bei nach Trennung viele Ehepaare um das Sorgerecht für die Kinder und das gemeinsame Hab und Gut. Auch das Haus fällt einer Scheidung oft zum Opfer und muss verkauft werden. Doch was muss bei einem Hausverkauf nach dem Eheende beachtet werden? Wichtig ist zunächst, nichts zu überstürzen und einen kühlen Kopf zu bewahren.

Sich auf den Verkauf einigen

Das Haus wird meist dann verkauft, wenn keiner der Geschiedenen bei einer Trennung in der finanziellen Lage ist, das Haus allein zu halten. Eine Alternative wäre, es zu vermieten und die Mieteinnahmen zu teilen. Doch viele wollen sich lieber vom gemeinsamen Eigentum lösen und ein neues Leben mit dem Erlös aus dem Hausverkauf aufbauen. Beide Eheleute müssen dem Hausverkauf zustimmen, es sei denn, es steht nur eine Person im Grundbuch. Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, gehört das Haus ihm, aber die Gegenseite kann gegebenenfalls mit einem Zugewinnausgleich rechnen. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – dazu gehört auch der Wertzuwachs der Immobilie – wird dabei angerechnet und zur Hälfte dem weniger liquiden Ehegatten zugewiesen, um seine finanziellen Einbußen durch die Trennung auszugleichen.

Es kann außerdem sein, dass dem Ex-Partner, der die Kinder behält, für einige Zeit auch das Nutzungsrecht für das Haus zugesprochen wird, auch wenn er kein Eigentümer der Immobilie ist. In diesem Fall hat auch der Nichteigentümer ein Mitspracherecht beim Verkauf des Hauses. Ein Ehevertrag, in dem alle Folgen der möglichen Scheidung geregelt werden, ist ratsam und hilft gegen böse Überraschungen nach dem Eheende.

Bürokratische Hürden mit einem Profi meistern

Die Immobilie ist für die meisten Familien die größte finanzielle Investition ihres Lebens. Sie ist mit glücklichen Zeiten voller Hoffnung und Plänen für die gemeinsame Zukunft verbunden. Die tiefe emotionale Bindung zum ehemals trauten Heim erschwert die ohnehin oft schmerzhafte Trennung, von der jede dritte Ehe in Deutschland betroffen ist. Wenn nun der Verkauf der Immobilie ansteht, ist es deshalb wichtig, wenigstens den bürokratischen Prozess des Verkaufs so unkompliziert wie möglich zu gestalten, am besten mit der Hilfe eines Maklers. Portale bieten einen einfachen und kostenlosen Maklervergleich, indem sie Millionen von Immobilieninseraten und Makler-Bewertungen analysieren und den besten Makler für die Immobilie herausfiltern. Das erspart den Eigentümern viel Zeit, in der sie sich um andere wichtige Dinge kümmern können. Neben einem Makler sollte bei einer Scheidung auch ein Fachanwalt für Familienrecht beratend zur Seite stehen, besonders wenn es um die Vermögensaufteilung geht.

Hausverkauf bei laufendem Kredit

Mit dem Kauf der Immobilie hat das Ehepaar oder einer der Ehegatten meist ein Darlehen aufgenommen und sich bei einem Kreditinstitut oft für mehrere Jahrzehnte verschuldet. Ist der Kredit noch nicht abbezahlt, ist die Weiterfinanzierung des Hauses oder der Eigentumswohnung durch nur eine Partei oft nicht zu stemmen. Das Haus wird dann bei laufendem Kredit verkauft. Doch wenn der Kreditnehmer sein Vertragsverhältnis mit der Bank noch vor Ablauf einer zehnjährigen Frist kündigt, kann es sein, dass das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Es obliegt allein der Bank, ob sie den neuen Kreditnehmer ohne die Forderung dieser Form der Entschädigung akzeptiert.