... oder mit mehr Risiko?

Zinsen und deren Versteuerung

Zinsertrag:

Der Zinsertrag ist abhängig von der Höhe der Geldanlage und dem Zinsniveau auf dem Geldmarkt. Die Zinsen sind variabel und richten sich nach den Zinssätzen, die sich Banken untereinander für täglich fälliges Geld berechnen. Sie belaufen sich derzeit zwischen 2% und 4%, in Einzelfällen sogar 6%.

Die Verrechnung der Zinsen wird von den einzelnen Kreditinstituten individuell gehandhabt. Einige bieten eine monatliche Zinsgutschrift an, andere haben eine viertel oder gar jährliche Zinsverrechnung.

Versteuerung der Zinsen:

Zinserträge werden zunächst in der Regel mit 30% Zinsertragssteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag belegt und bei der Steuererklärung dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz verrechnet. Seit 2009 wird mit Einführung der Abgeltungssteuer durch einen pauschalen Steuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag) dies bereits direkt vom Kreditinstitut Ihren Zinserträgen abgezogen.

Freistellungsauftrag:

Jeder Sparer hat die Möglichkeit über einen Freistellungsauftrag seinem Kreditinstitut mitzuteilen, bis zu welchem Betrag seine Zinserträge steuerfrei sind. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag beträgt maximal 801€ (Single) und 1602€ (Ehepaar). Er kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden, darf den steuerfreien Maximalbetrag jedoch nicht überschreiten.

Nichtveranlagung für Geringverdiener:

Geringverdiener sowie Rentner oder Studenten, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über dem Steuerfreibetrag von 7.870 € (2009)  pro Jahr liegt, können sich beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen und diese ausgefüllt bei ihrem Kreditinstitut vorlegen, so dass keine Steuer für Zinserträge – auch über dem Sparerfrei- bzw. Sparerpauschbetrag hinaus – gezahlt werden müssen. Bereits bezahlte Steuern können im Rahmen des Freibetrages für Kapitaleinkünfte bei der nächsten Einkommenssteuerklärung zurückgefordert werden.