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Flug verspätet oder gar storniert? Oft gibt es Geld zurück

Im Jahr 2017 wurden 21.918 Flüge von und nach Deutschland gestrichen. Das Fluggastrechteportal EUclaim hat diese Zahlen ermittelt. Bei großer Verspätung oder wenn der Flug annuliert wird, kann der Reisende unter bestimmten Bedingungen das Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen. Die Rechtsexperten des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip erklären, wie Fluggäste zu ihrem Recht kommen. Bei einer Verspätung ab drei Stunden können bis zu 600 Euro Entschädigung fällig werden. Liegen jedoch außergewöhnliche Umstände vor, wird nichts bezahlt. Denn für extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität kann die Fluglinie nicht verantwortlich gemacht werden. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft Verpflegung bereitstellen. Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, bekommt der Reisende eine kostenlose Unterkunft und kostenlosen Transfer.

Bei Annullierung werden Kosten erstattet

Wenn der Flug komplett ausfällt, bekommen Reisende den Ticketpreis erstattet oder bekommen eine andere Beförderung gezahlt. Erfährt der Reisende weniger als 14 Tage vor der Reise, dass der Flug gestrichen wurde, hat er möglicherweise Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Kein Anrecht auf Entschädigung besteht auch hier bei außergewöhnlichen Umständen.

Bei Stornierung gibt es Steuern und Gebühren zurück

Wer selbst seinen Flug storniert oder gar verpasst, kann immerhin noch die Steuern und Gebühren, die er bezahlt hat zurückfordern. Beispielsweise können bei einem Flug von München nach Tokio bei einem Basistarif von 220 Euro zusätzlich 390 Euro für Steuern und Gebühren dazukommen. Dieses Geld kann der Kunde zurückbekommen.

Man muss selbst aktiv werden

Fluggesellschaften zahlen Entschädigungen nicht von allein. Der Reisende muss selbst aktiv werden und die Entschädigung einfordern. Auf der Website von Finanztip gibt es Musterschreiben zum Download. Will die Fluglinie nicht bezahlen, kann es sich lohnen rechtlichen Beistand zur Hilfe zu nehmen. Beispielsweise kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) kostenlos vermitteln. Hilfe bekommt auch bei dem Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de, z. B. wenn man krank wurde und deshalb nicht fliegen konnte. Hat die Fluggesellschaft den Flug annulliert, helfen EUFlight, Fairplane, flug-verspätet.de, flug-erstattung.de oder EUClaim.