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Am 15. März ist Weltverbrauchertag

Den Weltverbrauchertag gibt es seit 1983: das ist ein internationaler Aktionstag, an dem die Verbraucher von Verbraucherschutzorganisationen auf ihre Rechte aufmerksam gemacht werden. Seinen Ursprung hat dieser Aktionstag in Amerika.

Der US-Präsident John F. Kennedy hat am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress drei Verbraucherrechte proklamiert:

  1. Das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden.
  2. Das Recht, vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden.
  3. Das Recht, aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen.

 

Unsere Rechte als Verbraucher

Es ist z.B. verboten auf einer Verpackung eine Frucht abzubilden, wenn gar keine drin ist. Allerdings ist nicht gesetzlich festgelegt, wieviel von einer Zutat in der Verpackung sein muss. Auch die Größe der Verpackung kann in die Irre führen: Viel Verpackung und wenig Inhalt kann zum Kauf eines überteuerten Produktes verführen. In solchen Fällen können Verbraucherzentralen die Unternehmen verklagen.

 

Verbraucherzentralen klären über Irrtümer auf

Anlässlich des Weltverbrauchertages klärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in 61 Beratungsstellen über die größten Irrtümer beim Einkaufen und Bezahlen auf:

  1. Die Annahme „Verträge sind nur mit Unterschrift gültig“ ist falsch!
    Verträge sind grundsätzlich formfrei. Wenn du ein Brötchen kaufst, hast du zwar einen Kaufvertrag mit dem Bäcker abgeschlossen, aber du musst natürlich nichts unterschreiben. Schwieriger wird es schon bei einem mündlichen Vertragsabschluss am Telefon. Daraus kann sich sehr wohl eine bindende Zahlungsverpflichtung ergeben. Ist jedoch eine Vereinbarung in Schriftform abgeschlossen, dann muss auch unterschrieben werden – etwa bei einem Immobilienerwerb.
  2. Die Annahme „Der angegebene Preis ist immer bindend“ ist falsch!
    Die Präsentation in Prospekten, Schaufenstern oder auf Webseiten stellt kein rechtliches Angebot des Verkäufers dar.
  3. Die Annahme „Im Laden gekaufte Ware kann immer umgetauscht oder zurückgegeben werden“ ist falsch!
    Ein gesetzliches Recht auf Umtausch einwandfreier Ware gibt es nicht. Räumt der Verkäufer im Laden ein solches Recht ein, ist das reine Kulanz. Dies gilt nicht, wenn die Ware mangelhaft ist. Dann kann eine Reparatur oder eventuell auch die Rückabwicklung des Vertrages verlangt werden. Auch online-gekaufte Ware kann nicht immer zurückgeschickt werden.
  4. Die Annahme „Jede Kartenzahlung kann zurückgeholt werden“ ist falsch!
    Bei der Bezahlung mit Girokarte und PIN-Eingabe oder mit der Kreditkarte kann die Zahlung nicht „einfach so“, ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden. Etwas andres gilt natürlich bei unrechtmäßigen Kontobelastungen.

Weitere Informationen und ein Quiz mit dem du dein Wissen testen kannst, findest du unter www.verbraucherzentrale.nrw/irrtuemer