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Bausparverträge vielseitig nutzen

Ein Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit Eigenkapital anzusparen. Vom Staat und vom Arbeitgeber gibt es zusätzliche Hilfen in Form von Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksamen Leistungen. Der übliche Verwendungszweck eines Bausparvertrages ist das Bauen und Kaufen von Immobilien und Grundstücken.

Sobald du als Bausparer 40 Prozent der Bausparsumme erreicht hat, kannst du ein Bauspardarlehen erhalten. Die Bedingung dafür ist: Das Darlehen musst du „wohnwirtschaftlich“ verwenden, also für die Beschaffung, Erhaltung oder Verbesserung von Gebäuden, die hauptsächlich zu Wohnzwecken bestimmt sind.

Du kannst auch die Erstbepflanzung deines Gartens damit finanzieren, eine Garage oder ein Wochenendhaus, wenn es für dauerhaftes Wohnen geeignet ist. Auch die Architektenkosten, die Kaufnebenkosten, die Grunderwerbssteuer und die Notargebühren kannst du mit dem Darlehen finanzieren.

Maßnahmen zur Modernisierung

Willst du dein Haus oder deine Wohnung modernisieren, ein neues Bad einbauen, eine Einbauküche, ein neuer Anstrich, sind das auch wohnwirtschaftliche Maßnahmen. Genau wie alle Maßnahmen, die den Energiestandard des Hauses verbessert: Eine bessere Dämmung, neue Fenster, eine Solaranlage auf dem Dach, eine alte Heizung austauschen.

Umbauen

An- und Umbaumaßnahmen kannst du ebenfalls mit dem Darlehen finanzieren: Einen Wintergarten anbauen, einen Carport oder den Ausbau des Dachbodens. Alles was fest mit der Immobilie verbunden ist und ganzjährig genutzt werden kann, wird finanziert. Ein neues Sofa oder ein Auto gehören also nicht dazu. Das Installieren einer Alarmanlage zur Diebstahlsicherung aber schon.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten

Du kannst den Bausparvertrag dazu benutzen ein anderes Darlehen für den Wohnungsbau abzulösen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Zinssatz des Bauspardarlehens günstiger ist. Außerdem sind dann jederzeit Sondertilgungen möglich. Vermieter können ihre Immobilie mit einem Bauspardarlehen finanzieren und renovieren. Die Zinsen und Gebühren sind als Unkosten von der Einkommenssteuer absetzbar. Auch wenn du zur Miete wohnst kannst du in Absprache mit deinem Vermieter ein Bauspardarlehen nutzen, um die Wohnung aufzuwerten.