altergerechtes wohnen

Clevere Form der Altersvorsorge für Minijobber

Gehörst Du auch zu den mehr als sieben Millionen mehrheitlich weiblichen Arbeitnehmern in Deutschland, die einen Minijob haben? Und machst Du dir Sorgen um deine Altersvorsorge, weil Du selbst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst und der Arbeitgeber lediglich einen kleinen Pauschalbetrag von 15 Prozent? Dann haben wir eine gute Nachricht für dich: Direktversicherung

Die Lösung: Mehrarbeit im Minijob

Weil den meisten Frauen aufgrund ihres niedrigen Einkommens in finanzieller Hinsicht die Möglichkeit fehlt, zusätzlich eine eigene Altersversorgung aufzubauen, bietet sich mit dem Modell der Direktversicherung oder Direkt-Rente eine ideale Chance für eine ausreichende Altersvorsorge. Wie das funktionieren kann, veranschaulicht die Münchner Finanzexpertin Helma Sick an einem Praxisbeispiel: Eine Frau in den Dreißigern hat zuhause ein kleines Kind und eine pflegebedürftige Mutter. Diese Umstände erlauben ihr lediglich auf 400-Euro-Basis zu arbeiten. Um nun auf eine höhere Rente zu kommen, erhöht sie ihre monatliche Arbeitsstundenzeit. Statt bislang 40 arbeitet sie jetzt 50 Stunden im Monat. Das so verdiente zusätzliche Einkommen wandelt ihr Arbeitgeber für sie in eine Direktversicherung um. Das heißt: Die Arbeitnehmerin bekommt wie bisher 400 Euro netto, könnte aber im Alter monatlich etwa 370 Euro (garantierte Rente plus Überschüsse) kassieren – vorausgesetzt, die Direktversicherung läuft bis zum 67. Lebensjahr. Neben laufenden Beiträgen können zusätzlich auch Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingezahlt werden. Möglich sind grundsätzlich Einzahlungen bis zu einem Betrag von 2.640 Euro per anno, unter Umständen sogar darüber hinaus.

Die Vorteile im Überblick

Die Direkt-Rente ermöglicht es den in der Mehrzahl weiblichen Mini-Joberinnen also, einen Teil deines Gehalts steuerfrei in eine Direktversicherung umzuwandeln. Eine Versteuerung erfolgt erst im Rentenbezug. Die Höhe des Direktrentenbeitrags bestimmt der Arbeitnehmer dabei selbst. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag in der Regel problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Auszahlung schließlich erfolgt zum vereinbarten Termin an dich selbst. Ab dem 60. Lebensjahr kannst Du die Leistung übrigens monatlich abrufen – so bleibst Du flexibel. Und auch für den schlimmsten Fall ist vorgesorgt: Angespartes Kapital kann im Todesfall an Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder vererbt werden – sofern diese nicht vorhanden sind, wird ein Sterbegeld von maximal 8.000 Euro fällig.