hf web heiraten 23 05 2018

Was sich ändert, wenn du heiratest

Heiraten liegt in Deutschland immer noch im Trend, trotz hoher Scheidungsrate. Jährlich heiraten ca. 400.000 Paare. Das ist romantisch, kann aber auch einfach finanzielle Vorteile haben. Steuern und Versicherungen verändern sich beim Heiraten – wir erklären dir was du beachten musst.

Steuerersparnisse durchs Heiraten?

Ist der Gehaltsunterschied zwischen dir und deinem Partner sehr groß, lassen sich besonders viele Steuern sparen. Derjenige, der zwischen 60 und 75 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient sollte die Steuerklasse III nehmen und der andere Steuerklasse V. Eine andere Möglichkeit ist das Ehegattensplitting: Die beide Jahreseinkommen werden zusammengerechnet, halbiert und als Grundlage für die Steuerberechnung genommen. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist es am günstigsten wenn beide Steuerklasse IV wählen.

Was passiert mit den Versicherungen?

Beim Heiraten lohnt es sich, wenn Paare ihre Versicherungen zusammenlegen. Es gesetzlich geregelt, dass dabei die ältere Versicherung bestehen bleibt. Für Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen gibt es mittlerweile so viele Anbieter mit sehr großen Preisunterschieden, dass sich ein ausführlicher Vergleich in jedem Fall lohnt. Ist Vermögen vorhanden, kann es sich sogar lohnen sich professionell beraten zu lassen. Lebensversicherungen schließt man in der Regel zugunsten des Partners ab.

Braucht man einen Ehevertrag?

Wenn du heiratest und nichts notariell regelst, lebst du automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Partner bleibt Herr über die Güter, die er in die Ehe eingebracht hat. Wird die Ehe geschieden, dann wird das Vermögen zusammengerechnet, das sich während der gemeinsamen Zeit angehäuft hat und gleichmäßig auf beide verteilt. Bringt ein Partner ein großes Vermögen in die Ehe ein, kann in einem Ehevertrag geregelt werden, was im Falle einer Scheidung damit passiert. Auch wenn das Vermögen von beiden zusammengelegt werden soll, muss im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft festgelegt werden.

Muss ein gemeinsames Konto sein?

Ein gemeinsames Konto ist ein großer Vertrauensbeweis. Beim Gemeinschaftskonto unterscheidet man zwischen Und-Konto und Oder-Konto. Beim Und-Konto ist bei Transaktionen immer die Einwilligung des Partners nötig ist. Ein Oder-Konto hat den Vorteil, dass beide über das Geld verfügen können, auch wenn ein Partner im Krankenhaus liegt oder gar verstirbt. Allerdings kann keiner der beiden Partner einen Kredit zu Lasten des gemeinsamen Kontos abschließen und auch Vollmachten können nur gemeinsam erteilt werden.