altbau sanieren

Altbau sanieren nach EnEV

Pflicht zur Dachdämmung bis Jahresende

Besitzer von älteren Immobilien, die keine Modernisierungsmaßnamen planen, müssen 2011 nachrüsten. Grund ist die neue Energieeinspar-verordnung (EnEV). Dachböden von Eigenheimen, die vor 2001 errichtet wurden, müssen demnach bis Jahresende wärmegedämmt sein.

Die nachträgliche Dämmung muss die Wärmeverluste so minimieren, dass das Haus den gleichen energetischen Ansprüchen genügt, die an Neubauten gestellt werden. Eigentümer haben dabei je nach Raumnutzung die Wahl: Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, genügt die Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke. Andernfalls muss das Dach darüber gedämmt werden.

Freigestellt von der Nachrüstungspflicht sind momentan nur Eigentümer, die ihre Altimmobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.