Fonts Abmahnungen

Google Fonts Abmahnungen

Viele Webseitenbetreiber bekommen in letzter Zeit Abmahnungen, weil sie die kostenfreien Google-Fonts eingebettet haben. Das Landgericht München hatte im Januar 2022 die Nutzung der Fonts verboten.

Privatpersonen und Abmahnkanzleien verbreiten Abmahnungen an Webseitenbetreiber, die kostenlose Google-Fonts (also Schriftarten) in ihre Webseiten eingebettet haben. Grund dafür ist der Beschluss des Landgerichts München, denn bei Nutzung der Google Fonts werden die IP-Adressen der Webseitenbesucher an Google in die USA weitergegeben. Dadurch habe der Seitenbetreiber das Recht des Besuchers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil das Einverständnis dafür nicht eingeholt und auch nicht darüber informiert wurde. Hinzu kommt, dass das LG München dem Webseitenbesucher noch einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro zugebilligt hat – darauf fußen nun die Abmahnungen.

Was tun bei Abmahnung?

Nach Recherche eines Rechtsanwalts stellt sich heraus, dass die abgemahnten Webseiten tatsächlich Google Fonts benutzen, allerdings selten ein Schaden vorliegt. Die Abmahner versuchen möglichst schnell Geld zu erhalten. Hier sollte auf die Art des Schreibens geachtet werden: Nicht zahlen bei einer inoffiziellen Abmahnung und Website auf Google Fonts prüfen. Denn selbst wenn es in diesem Fall zu einer Gerichtsanhörung kommen sollte, folgt sicher nicht jedes Gericht dem Beschluss des LV München. Vorsicht ist jedoch bei einem offiziellen Anwaltsschreiben geboten und bei einer Forderung, dass die erhobenen Daten gelöscht werden. Wenn das ignoriert wird, könnte die nächste Schadenersatzforderung folgen. Aber: Gegen die anwaltlichen Abmahnungen gibt es eine ganze Reihe von potenziellen Einwendungen. Juristische Laien sollten trotzdem vorsichtshalber einen IT-Anwalt beauftragen, um herauszufinden, ob der Besucher die Webseite auch wirklich aufgerufen hat.