Warnwestenpflich_Juli.2014

Die im Dunkeln sieht man nicht

Jeder 10. Autofahrer noch immer ohne Warnweste im Fahrzeug

Am Dienstag verteilte der Radiosender SWR1 an Tankstellen und Raststätten entlang den Autobahnen A5, A6 und A8 exklusive Warnwesten an Verkehrsteilnehmer. An diesem Tag, dem 1. Juli 2014, trat die Warnwestenpflicht ein und die Aktion des Rundfunksenders war offensichtlich erfolgreich. Das Angebot wurde gut angenommen und manch einer fuhr nach der Meldung extra einen der Verteilerposten an.

Tatsächlich war bisher immer noch jeder 10. Autofahrer „oben ohne“ unterwegs. Das hat eine aktuelle Umfrage der Notrufzentrale der Autoversicherer belegt. 85,4 % allerdings sind für den Notfall gerüstet, 4,4 % waren sich darüber nicht im Klaren, weitere 10,2 % bisher noch ohne. Tatsächlich war jeder fünfte  Autofahrer nicht einmal über die neue Pflicht informiert. Immerhin führen 52,2 Prozent der Befragten mehr als eine Weste für weitere Passagiere mit.

Wer schon einmal auf dem Notstreifen halten und aussteigen musste kennt das mulmige Gefühl. Die Warnweste sollte deshalb immer getragen werden, sobald man das Auto verlässt.

„Diejenigen, die jetzt noch keine Warnweste im Auto mitführen, sollten schnell nachrüsten. Und im Notfall sollten die Warnwesten auch wirklich genutzt werden. Das gilt auch bei einem Notstopp an den Autobahn-Notrufsäulen“, betonte Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der GDV

Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) in Hamburg, die die Notrufzentrale betreibt. „Dass das Gesetz nur die Mitnahme vorschreibt, darf kein Grund sein, auf das Tragen der Warnwesten zu verzichten.“

Verhaltensregeln bei einer Panne auf der Autobahn: möglichst in der Nähe einer Notrufsäule anhalten, Warnblinkanlage an, Warnweste überziehen, raus aus dem Fahrzeug, Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen, über die Notrufsäule um Hilfe bitten und hinter der Leitplanke warten. „Ohne Warnweste bleiben Fahrer und Mitfahrer in solchen Situationen für den vorbei fahrenden Verkehr sehr häufig unsichtbar.“

Die GDV DL-Sprecherin weist in Hinblickauf die kommende Feriensaison darauf hin, dass: „in vielen EU-Nachbarländern wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Spanien oder Slowenien eine Warnwesten-Tragepflicht besteht. Wer das missachtet,  muss unter Umständen mit Bußgeldern bis zu 600 Euro rechnen.“

Seit 1996 bietet die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) den Autofahrern in Deutschland einen umfangreichen Service. Im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert die GDV DL den Zentralruf der Autoversicherer, betreut die Autobahn-Notrufsäulen sowie das gebührenfreie, mobile NOTFON D (0800 -668366 3). Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), der mobile Pannennotruf PAKOO sowie das Typklassenverzeichnis sind weitere bewährte Services der GDV DL.