zulassungsbescheinigung 20865993

Neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2

Neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeugschein und –brief) nach Verlust

Den Verlust einer der Zulassungsbescheinigungen musst Du auf dem Straßenverkehrsamt mit einer eidesstattlichen Versicherung bezeugen.

Außerdem musst Du dort folgende Materialien vorlegen:

  • Personalausweis des Halters
  • ggf. Gewerbeanmeldung und Handelsregister
  • Verlusterklärung
  • ggf. Vollmacht, wenn nicht der Fahrzeughalter selbst die Neuausstellung beantragt

Fahrzeugschein S2