Sind deine Kennzeichen verloren, beschädigt oder geklaut? Beantrage einfach neue.
- Das/die beschädigte/n Kennzeichen.
- Bei Diebstahl/Verlust: Es erfolgt in jedem Fall eine Umkennzeichnung. Die alte Nummer wird gesperrt.
- Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei oder eidesstattliche Versicherung
- HU- und/oder AU-Bescheinigung
- ggf. Vollmacht, wenn nicht der Fahrzeughalter selbst die Zulassung beantragt