Au-pair

Visabestimmungen

Bei einem Au Pair aus den EU–Gründungsländern gibt es keine Altersgrenze bzw. Mindestaufenthaltsdauer und es ist lediglich die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig.

Personen, die aus den seit 2004 und 2007 zur EU gehörenden Ländern stammen, benötigen eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit. Die Altersgrenze bei Antragstellung beträgt 24 Jahre. Einige Arbeitsämter führen zudem Sprachtests durch.

Ein Visum wird benötigt bei Au-pairs aus Nicht-EU Länder. Zudem muss sich die Gastfamilie nach der Anmeldung des Au-pair bei der Ausländerbehörde schriftlich verpflichten, für das Au-pair zu sorgen und auch die Kosten bei einer eventuell notwendigen Abschiebung zu übernehmen. Daher ist eine zusätzliche Abschiebekostenversicherung ratsam. Ebenso gilt die Altersgrenze bis 24 Jahre bei Au-pair-Antrag und die Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten.

Eine Sonderregelung gilt für die Länder USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Japan, Korea und Israel, da sie ohne Visum einreisen dürfen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss bei der Ausländerbehörde jedoch ein Aufenthaltstitel beantragt werden.