personen in elternzeit

Personen in Elternzeit

Hat deine Familie Zuwachs bekommen und du befindest dich im ersten Jahr der Elternzeit, so erhältst du Elterngeld. Das Elterngeld beträgt 67% Ihres bisherigen steuerpflichtigen Einkommens.

Reicht das Elterngeld jedoch nicht aus, so kannst du während der Elterngeldzeit einen Neben- oder Teilzeitjob mit einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden annehmen. Dieser Zuverdienst wird von deinem bisherigen Einkommen vor der Elternzeit abgezogen. Auf den übrigen Anteil erhältst du dann 67% Elterngeld.

Beispielrechnung:

1500 € durchschnittliches Monatseinkommen vor der Geburt

–  800 € durch Nebentätigkeit während der Elternzeit

= 700 € übriger Anteil

700 € übriger Anteil

x   67 %

=469 € anteiliges Elterngeld