Hat deine Familie Zuwachs bekommen und du befindest dich im ersten Jahr der Elternzeit, so erhältst du Elterngeld. Das Elterngeld beträgt 67% Ihres bisherigen steuerpflichtigen Einkommens.
Reicht das Elterngeld jedoch nicht aus, so kannst du während der Elterngeldzeit einen Neben- oder Teilzeitjob mit einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden annehmen. Dieser Zuverdienst wird von deinem bisherigen Einkommen vor der Elternzeit abgezogen. Auf den übrigen Anteil erhältst du dann 67% Elterngeld.
Beispielrechnung:
1500 € durchschnittliches Monatseinkommen vor der Geburt
– 800 € durch Nebentätigkeit während der Elternzeit
= 700 € übriger Anteil
700 € übriger Anteil
x 67 %
=469 € anteiliges Elterngeld