niedriglohnjobs

Niedriglohnjobs

Der Gesetzgeber hat für Nebentätigkeiten, die mehr als 400 € Entgelt abgeben bzw. die so genannten Niedriglohnjobs bis 800 € brutto, eine steuerliche Gleitzone eingeführt. Die monatliche Regelmäßigkeit ist hierbei Voraussetzung.

Wenn Sie in mehreren Niedriglohnjobs ohne versicherungspflichtigen Hauptjob arbeiten, so werden die Entgelte aller Nebenjobs zusammengerechnet.

Die in der Gleitzone liegenden Beschäftigungen sind versicherungspflichtig, allerdings mit reduzierten Beiträgen, die sich nach der Höhe des Entgeltes bzw. der Entgeltsumme richten:

  • Entgelt von 400,01 € wird mit circa 11%,
  • Entgelt von 800,00 € mit circa 21% versteuert.

Der Vorteil gegenüber einem Minijob bis 400 € (ohne Hauptjob) ist die anteilige Versicherungspflicht des Arbeitgebers für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers.