Wer einem versicherungspflichtigen Hauptjob nachgeht, kann im Rahmen des so genannten Minijobs steuer- und versicherungsfrei 400 € zu seinem Haupteinkommen dazu verdienen: Brutto ist gleich Netto!
Mehr als nur ein Minijob?
Nehmen Sie einen zweiten oder gar dritten Minijob an, so wird dieser zur Hauptbeschäftigung dazugerechnet. Somit erhöhen sich Ihre monatlichen Steuer- und Sozialabgaben, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Dabei werden die einzelnen Minijobs anhand ihres Aufnahmedatums gewertet:
- Der erste 400 €-Job bleibt versicherungsfrei, auch wenn er nicht die 400 € Grenze erreicht hat.
- Jeder weitere Minijob wird zum Bruttoeinkommen des Hauptjobs dazugerechnet und ist versicherungspflichtig.
7% der Nebenjobber folgen diesem Prinzip des Einkommenserwerbs. Hierbei werden mehrere Minijobs auf 400 €-Basis bei verschiedenen Arbeitgebern angenommen und deren Entgelte dann zusammengerechnet.
- Bleiben die Entgelte zusammen unter 400 €, dann bleiben sie versicherungsfrei.
- Überschreitet die Entgeltsumme dagegen die 400 €-Grenze, so werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.