kinderfrau

Kinderfrau

Eine Kinderfrau arbeitet als Angestellte oder geringfügig Beschäftigte in deinem Haushalt und kümmert sich um die Pflege, Erziehung und Förderung des Kindes sowie häusliche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Kinderbetreuung einhergehen.

Die Eltern fungieren als Arbeitgeber und sind gegenüber der Kinderfrau weisungsberechtigt. Dieses Arbeitsverhältnis unterliegt allen Rechten und Pflichten eines solchen  – unter anderem Meldung bei der Sozialversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung – und sollte daher in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Individuell können bei Bedarf der Eltern auch über die Kinderbetreuung hinausgehende Tätigkeiten im Haushalt vertraglich geregelt werden.