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Der Arbeitsvertrag

Die Bewerbungsphase ist überstanden und endlich kommt die erlösende Nachricht: Du hast die Personaler von dir überzeugt und bekommst ein Jobangebot. Glückwunsch! Nun gilt es, die Arbeitsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen. Was in den Arbeitsvertrag gehört und worauf du achten solltest, erfährst du hier. Übrigens: Der Arbeitsvertrag sollte spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn ausgehändigt werden und muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Eine E-Mail reicht also nicht aus.

Wie sieht ein guter Arbeitsvertrag aus?

Der Arbeitgeber hat zwar eine gewisse Gestaltungsfreiheit, jedoch muss er bestehende Gesetze, Mindestbedingungen und Tarifverträge erfüllen, da die betroffenen Vertragsklauseln sonst nichtig werden. Zunächst einmal sind diese Angaben Pflicht: Name und Anschrift beider Vertragspartner, Einsatzort(e), Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. die Dauer der Befristung.
Der Vertrag sollte möglichst präzise formuliert sein, um Missverständnisse auszuschließen. Klauseln, die bei dir Fragen aufwerfen, solltest du mit dem Personalverantwortlichen deines Unternehmens besprechen. Im Zweifelsfall kannst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Aufgaben

Der Arbeitsvertrag sollte festhalten, was dein Arbeitsspektrum umfasst und wie deine Position im Unternehmen definiert ist. Leider werden die Tätigkeiten nicht immer detailliert genug aufgenommen. Das kann dazu führen, dass das spätere Aufgabengebiet vielfältiger ist als gedacht und deinen Qualifikationen oder Lohnvorstellungen nicht mehr entspricht. Bitte deinen Arbeitgeber, deine Aufgaben genau zu formulieren, bevor du in das Arbeitsverhältnis eintrittst.

Lohn

Der Lohn muss laut Nachweisgesetz unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Entscheidend ist für dich das feste Brutto-Monatsgehalt und wann es gezahlt wird. Es sollte verankert sein, inwiefern sich die Vergütung nach der Probezeit oder mit steigenden Lebenshaltungskosten erhöht. Etwaige Zusatzleistungen wie Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind hierebenfalls fixiert.

Arbeitszeit & Urlaub

Laut Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen. Allerdings geht der Gesetzgeber von einer 6-Tage-Woche aus, sodass pro Woche 48 Stunden Arbeitszeit zulässig sind. Es sollte unbedingt geregelt sein, wie Überstunden abgegolten werden, wenn sie den üblichen Rahmen überschreiten. Nacht-, Schicht- und Feiertagsarbeit muss in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, da sonst seitens des Arbeitgebers kein Anspruch auf Arbeitsleistung zu diesen Zeiten besteht. Gesetzlich stehen bei einer 5-Tage-Woche jedem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Urlaubstage.

Probezeit und Kündigungsfrist

Die erste Zeit im neuen Arbeitsverhältnis wird oft als Probezeit angerechnet, die maximal sechs Monate andauern darf. Während der Probezeit gilt meistens eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, die im Vertrag festzuhalten ist. Nach sechs Monaten Anstellung (in Betrieben mit mehr als fünf festen Mitarbeitern) tritt der Kündigungsschutz ein, d.h. für eine Kündigung durch den Arbeitgeber müssen triftige Gründe vorliegen. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist im Vertrag festzulegen und muss mindestens vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende des Monats betragen. Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform.

Krankheit

Wenn ihr durch unverschuldete Krankheit arbeitsunfähig werdet, besteht für euch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Meistens fordert der Arbeitgeber die unverzügliche Meldung des Arbeitsausfalls und die Vorlage eines ärztlichen Attests.