altersvorsorge fuer paare

Lohnsteuer: Steuerklassen bei Ehepaaren

Arbeitnehmer-Ehepaare können für den Lohnsteuerabzug die für sie günstigste Steuerklassenkombination wählen.

So kannst du und dein Mann dich für den Lohnsteuerabzug aussuchen, ob ihr beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden möchtet, weil ihr etwa gleich viel verdient, oder euch lieber für die Steuerklassenkombination III/V entscheiden.

Wer mehr verdient, hat bei dieser Kombination die Steuerklasse III und wer weniger verdient, die Steuerklasse V. Der Haken an Steuerklasse V ist der höhere Steuerabzug. Weil es in Deutschland noch immer die Regel ist, dass Frauen weniger verdienen als Männer, sind sie oft die Leidtragenden, die sich bei Doppelverdienern oft in Steuerklasse V wiederfinden.

Wie hoch deine Steuerlast ist, kannst du hier mit dem KONZ Lohnrechner berechnen.

Ab 2010 gibt es für Ehepaare zudem die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen. Der Vorteil dieses Verfahrens: Sowohl bei dir als auch bei deinem Ehemann werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Außerdem wird mit dem Faktor die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. So kannst du auch hohe Nachzahlungen vermeiden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Das Bundesfinanzministerium bietet ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehepaaren für das Jahr 2010 zum Download an, das dir bei deiner Entscheidung helfen kann. Außerdem kannst du online ausrechnen, ob sich das Faktorverfahren für dich lohnt.

Falls du vor dem Jahreswechsel noch nichts in dieser Richtung unternommen hast, ist das kein Problem: Du kannst die Steuerklassen auch im Laufe des Jahres wechseln. Das geht für das Jahr 2010 noch bis zum 30.11.2010 bei deiner Gemeinde.