Mit dem neuen ElterngeldPlus können Paare zusätzlich Bezüge erhalten, wenn sie während der Elternzeit einige Monate die Wochenarbeitszeit auf 25 bis 30 Wochenarbeitsstunden reduzieren.
Im Paragraph 1 Abs.1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes heißt es, dass es Elterngeld nur für erziehende Elternteile gibt, die „keine oder keine volle Erwerbstätigkeit“ ausüben. Wer als „nicht vollerwerbstätig“ gilt, erklärt Absatz 6 des Paragraphen. Die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden darf nicht überschritten werden, ausgenommen Auszubildende und Tagespflegepersonal.
Neben dem Reglement zum Elterngeld gelten auch die Bestimmungen zur (max. dreijährigen) Elternzeit, wonach Mütter oder Väter die Wahl haben, zwischen einer „Auszeit“ vom Job und einer Arbeitszeitverkürzung.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz:
Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit von bis zu 30 Stunden pro Woche ist prinzipiell zulässig – bei einem anderen Arbeitgeber oder in Selbstständigkeit allerdings nur mit Zustimmung des eigentlichen Arbeitgebers. Gegenüber ihrem eigenen Arbeitgeber haben erziehende Elternteile einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (Auszubildende nicht mitgerechnet).
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten.
- Die vertraglich festgelegte, regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf 15 bis 30 Wochenstunden reduziert werden.
Der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung muss schriftlich sieben Wochen vor dem Beginn der Kürzung gestellt werden. Im Antrag sollten Eltern den Beginn der Teilzeitarbeit, die Anzahl der Wochenstunden und die Arbeitszeiten festhalten. Innerhalb der folgenden vier Wochen kann der Arbeitgeber die Verringerung mit einer schriftlichen Begründung ablehnen. Die muss aber stichhaltig sein. „Dringende betriebliche Gründe“ werden von den Arbeitsgerichten selten anerkannt.
Junge Eltern sollten allerdings den Antrag auf Teilzeitarbeit nicht erst nach einem halben Jahr Elternzeit stellen. Bis dahin hat der Arbeitgeber vielleicht schon eine Ersatzkraft eingestellt und das gilt als akzeptabler Grund, den Teilzeitantrag abzulehnen.
Entweder – oder
Das klassische Elterngeld orientiert sich am vor der Mutterschutzfrist monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen. In der Regel werden zwei Drittel des Netto-Lohnausfalls ersetzt, maximal 1800 Euro monatlich. Wer weniger als 1000 Euro netto verdient, bekommt einen höheren Anteil ersetzt. Das gilt beim klassischen Elterngeld auch dann, wenn das Gehalt nicht ganz sondern nur verringert ausfällt.
ElterngeldPlus lohnt sich in erster Linie für diejenigen, die schon wenige Monate nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die neu geschaffene Variante kann doppelt so lange wie das klassische Elterngeld bezogen werden – bis zu 28 Monaten. Das ElterngeldPlus fällt dabei niedriger aus, über die Dauer der Laufzeit erhalten Eltern aber in etwa genauso viele Leistungen wie beim Klassiker.
Online-Rechner
Mit ein paar wenigen Klicks lässt sich die Höhe des Elterngeldes im Internet berechnen. Allerdings sollten die Programme die aktuelle Rechtslage berücksichtigen und nicht zu einfach programmiert sein. Einen zuverlässigen Überblick verschafft der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums unter www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner.
Partnerschaftsbonus
Auch Väter profitieren von der neuen Regelung. Konnten sie seither in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes eine zweimonatige Auszeit nehmen oder die Arbeitszeit auf max. 30 Stunden reduzieren, so können sie sich jetzt für vier Monate ElterngeldPlus entscheiden. Mit dem Partnerschaftsbonus können Väter oder Mütter zusätzlich vier Monate extra ElterngeldPlus erhalten. Voraussetzung: auch der andere Elternteil ist mindestens vier Monate ununterbrochen in Teilzeit (25 bis 30 Stunden) beschäftigt. Beide haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die Arbeitszeitverkürzung. Nicht aber auf genau diesen Arbeitszeitkorridor. Daran wird noch gearbeitet.
Bundesfamilienministerin Schwesig wartet ab: „Wir werden sehen, wie das angenommen wird. An der Stelle kann man ja flexibel sein.“
Auch alleinerziehende Elternteile können beim ElterngeldPlus die vier zusätzlichen „Partnermonate“ in Anspruch nehmen.
Spartipp:
Statt Sonderzahlungen ein höheres Monatsgehalt vereinbaren. Gilt auch für zusätzliches Urlaubsgeld.
Oft lohnt es sich, für erwerbstätige Ehefrauen, vorausschauend in Steuerklasse 3 zu wechseln. Damit fällt das Elterngeld später evtl. höher aus. Der Wechsel des Ehepartners in Steuerklasse V führt zwar zu höheren Lohnsteuerabzügen, die aber mit der folgenden Steuererklärung wieder korrigiert und zurückgezahlt werden.