Es gibt viele Bereiche, in denen man sich ganz sicher ist, aber rechtlich stimmt es leider nicht so ganz. Wir haben einige der häufigsten Rechtsirrtümer für Euch zusammengestellt.
Auto und Straßenverkehr
Wer ein parkendes Auto rammt, muss nur seine Telefonnummer auf die Scheibe heften. Dem ist nicht so. Zuerst ist man verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, ob der Halter des anderen Wagens wieder zurück kommt. Wie lange ist, hängt vom Unfall und vom Schaden ab. Wenn der andere Fahrer nicht kommt, muss man die Polizei rufen, damit man nicht Unfallflucht begeht.
Wer auffährt, hat immer Schuld. Nicht immer. Schuld hat derjenige, der den Unfall verursacht. Dies ist meistens der, der auffährt, aber nicht immer. Wenn der vordere Fahrer unpassend gebremst hat, ist er auch Schuld an dem Auffahrunfall.
Job
Man darf im Vorstellungsgespräch nicht lügen. Manchmal schon. Bei unzulässigen Fragen zum Beispiel bei Fragen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, darf man schon lügen. Das können Fragen nach der sexuellen Orientierung oder nach der Glaubensrichtung sein. Bei der Frage, ob man schwanger ist, kommt es auf den Beruf an. Denn wer bei seiner Arbeit Infektionen ausgesetzt wäre wie im Kindergarten oder schwer heben müsste wie bei einer Arbeit im Lager, muss schon bei der Frage nach einer Schwangerschaft die Wahrheit sagen.
Einkauf
Kann man Einkäufe nur mit dem Kassenbon umtauschen? Wenn die Ware fehlerhaft ist, genügt auch ein anderer Nachweis wie zum Beispiel ein Kontoauszug.
Darf das Personal in Supermärkten meine Taschen kontrollieren? Das dürfen sie nicht. Denn eine solche Durchsuchung darf nur die Polizei vornehmen, auch wenn es im Supermarkt vielleicht anders angeschrieben steht. Das Personal darf einen nur festhalten bis die Polizei eintrifft.
Gilt ein zu niedrig ausgezeichneter Preis beim Kauf im Supermarkt? Rechtlich stellt der Preis an der Ware nur ein Angebot zum Kauf darf. Da der eigentliche Kauf erst an der Kasse zustande kommt, kann der Verkäufer den Kauf an der Kasse ablehnen.
Urlaub
Kann man den mangelhaften Urlaub in Ruhe nach der Rückkehr reklamieren? Nein, denn der Anbieter muss die Möglichkeit haben, sein Angebot zu verbessern. Und das geht nur, wenn man sich noch im Urlaub befindet.
Kinder
Eltern haften immer für ihre Kinder, wenn diese noch nicht volljährig sind? Nein, nicht immer. Eltern haften nur bei einer groben Verletzung der Aufsichtspflicht. Inwieweit das Kind haftet, hängt vom Alter ab. Auch die Frage, ob der Schaden vermeidbar gewesen wäre, wenn eine Aufsichtsperson dabei gewesen wäre, spielt hierbei eine Rolle.