Frau arbeitet an ihrem Schreibtisch

Das musst Du über Bankgebühren wissen

Im Dschungel aus Zahlen, Verträgen, Möglichkeiten und Vorschriften verliert man bei den Themen Bank und Geld schnell mal den Überblick. Wir möchten das vermeiden und haben das Wichtigste zum Thema Bankgebühren für Dich zusammengefasst.

Das Girokonto ist oft kostenlos, Kontoführungsgebühren zahlt man entsprechend für Sonderleistungen.  Einige Kontofallen sind schon beim Abschließen des Girokontos versteckt. Regel Nummer Eins ist immer das Kleingedruckte zu lesen. Hier werden Kosten für Überziehungskredite, Dispozinsen, Überweisungen oder Bargeldauszahlungen aufgeführt. Es kann dabei auch die Rede von einem Preis- /Leistungsverzeichnis sein. Das muss erfragt oder gedownloadet werden. Diese solltest Du Dir angucken bevor du unterschreibst.

Es gibt sogenannte Dispozinsen und Überziehungszinsen. Dispozinsen fallen bei der Überziehung des Bankkontos an. Wenn der beim Abschluss vereinbarte Disporahmen zusätzlich überzogen wird fallen zusätzlich noch Kosten im Rahmen des Überziehungskredits an. Die liegen nochmal über den Dispozinsen und dürfen nicht in einer Pauschale mit Mindestbetrag berechnet werden.

Bar-Ein- und Auszahlungen dürfen mit einer Gebühr versehen werden. Hat das Konto eine Grundgebühr müssen allerdings mindestens fünf Buchungsvorgänge im Monat kostenlos sein. Diese Gebühr kann bis zu mehrere Euro hoch sein.

Einmal monatlich muss die Bank den Kontoinhaber über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto informieren. Dies geht inzwischen über das Internet. Nur wenn der Kunde ausdrücklich eine Zusendung per Post wünscht, darf diese durch Kontoführungsgebühren berechnet werden. Im Falle einer nachträglichen Ausstellung des Kontoauszugs darf eine entsprechende Gebühr erhoben werden.

Einige Leistungen die kostenfrei übernommen werden sollten:

  • Ersatz der Kreditkarte, wenn diese durch Fremdeinwirkung verloren geht oder beschädigt wird, zum Beispiel ein schlecht gewarteter Geldautomat
  • Bei Kündigung der Kreditkarte im laufenden Jahr hat der Kunde Anrecht auf eine anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Jahresgebühr.
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sowie die monatliche Beobachtung sind gesetzlich verpflichtend und somit dürfen keine Gebühren berechnet werden.
  • Bei einer Kontoauflösung ist die Bank verpflichtet das verbliebene Geld auf das neue Konto zu überweisen. Für die fristgerechte Auflösung dürfen die Banken übrigens auch keine Gebühren verlangen.
  • Buchungsreklamationen dürfen nur berechnet werden, wenn der beanstandete Vorgang im Endeffekt richtig gebucht wurde.
  • Ein Nachforschungsauftrag ist kostenlos solange alles fehlerfrei bei der Überweisung angegeben wurde.
  • Wenn ein Bankkunde stirbt ist die Bank verpflichtet das Finanzamt über den Kontostand zu informieren. Außerdem wird das Konto auf den entsprechenden Erben umgeschrieben. Beide Vorgänge sind kostenlos.
  • Zu Freistellungsaufträgen sind Banken gesetzlich verpflichtet und somit dürfen auch hier keine Kosten anfallen.

Zuletzt dürfen alle unrechtmäßig geforderten Zahlungen von Dir zurückgefordert werden.