Müssen Kinder eigentlich Unterhalt für Ihre Eltern zahlen? Wenn alte Menschen ins Altersheim müssen, weil sie nicht mehr alleine leben können, kann das sehr teuer werden. Oft ist das Altersheim teurer als die Rente, besonders wenn zusätzlich noch Pflegekosten dazu kommen.
Aber müssen das die Kinder bezahlen?
Tatsächlich sind Kinder und Eltern gegenseitig unterhaltspflichtig, das ist vom Gesetz her so geregelt. Reichen also Rente und Versicherungen nicht für die Heimkosten aus, dann kommt zunächst das Sozialamt dafür auf. Die Leistungen werden aber von den Kindern zurückgefordert, wenn diese zahlungskräftig sind.
Finanzielle Sorgen entstehen nicht
Das Sozialamt darf die Kosten für die Heimunterbringung aber nur von den Kindern zurückfordern, wenn diese dadurch ihren Lebensstandard nicht dauerhaft senken müssen. Die Kosten müssen sich in einem erträglichen Rahmen bewegen. Bevor die Kinder bezahlen müssen, muss das eigene Vermögen der Eltern aufgebraucht sein. Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes richtet sich dabei nach den Heimkosten.
Unter welchen Bedingungen muss ein Kind zahlen?
- Wenn ein Elternteil im Heim ist und die Kosten nicht durch die Rente finanzieren kann.
- Das Vermögen der Eltern muss aufgebraucht sein.
- Punkt II greift nur dann, wenn die Kinder genügend Geld verdienen, um ihre Eltern zu unterstützen.
- Vor den Kindern wird zunächst der Ehepartner zur Verantwortung gezogen.
Wieviel darf das Kind verdienen?
Das hängt von der Höhe des Einkommens ab. Herangezogen wird bei der Berechnung das Jahresgehalt abzüglich des Selbstbehaltes. Also das Geld, das das Kind für den eigenen Lebensbedarf braucht. Die Höhe des Selbstbehaltes errechnet sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Nach dem Stand von 2018 liegt der Betrag bei 1.800 Euro für das Kind, 1.440 Euro für den Ehepartner und 3.240 Euro für Familien. Dieser Betrag wird vom Sozialamt nicht angetastet.