Header surfen im Büro

Surfen im Büro

Der stellvertretende Bauamtsleiter einer Gemeinde war über 30 Jahre angestellt. Dann wurde er rausgeworfen: Über Wochen hatte er an seinem Arbeitsplatz täglich mehrere Stunden private E-Mails verwaltet. An manchen Tagen sogar ausschließlich. Bis ihm sein Arbeitsgeber außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist kündigte. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte.

Ein Extremfall, aber Surfen im Netz ist so allgewärtig, dass man es schnell vergisst: während der Arbeitszeit mal kurz was im Online-Shop bestellen oder die letzten E-mails durchgehen muss vom Arbeitgeber genehmigt sein.

Denn nicht alle sind dabei so kulant wie das Unternehmen Bosch, das öffentlichkeitswirksam verkünden ließ, dass es die private Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaube.

Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins warnt, dass es richtig Ärger geben könnte, bis hin zur fristlosen Kündigung, denn wer trotz Verbot während der Arbeitszeit Privates im Netz erledige, beginge einen Arbeitszeitbetrug. Die Arbeitszeit gehört dem Arbeitgeber und dient der Erledigung dessen Angelegenheiten.

Allerdings kann man sich nach der Handhabung innerhalb des jeweiligen Betriebes erkundigen, bevor es zu Schwierigkeiten kommt. In vielen Firmen gibt es klare Regelungen. Die finden sich üblicherweise im Arbeits- oder Tarifvertrag, oder in einer Betriebsvereinbarung. Wer sich nicht an entsprechende Vorgaben hält muss mit einer Abmahnung,  im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung rechnen.

Auch in Fällen, in denen der Arbeitgeber keine klare Linie vorgibt, sollte besser nachgefragt und eine Absprache getroffen werden.

Die Kulanz hängt bei vielen Arbeitgeber auch von der Arbeitshaltung ab: Werden die Aufgaben in der entsprechenden Zeit erfüllt, hat der ein oder andere Chef vermutlich kein Problem mit kurzen Surfpausen.

Es gibt allerdings auch Gründe, die für eine freie Internet-Nutzung sprechen. So steht es in einer Studie der Universität Maryland zu lesen. Demnach nutze jeder Arbeitnehmer das Internet bei einer unbeschränkten Erlaubnis im Schnitt 3,9 Stunden pro Woche für private Zwecke. Das klingt – für Arbeitgeber – schlimmer, als es ist. Denn die Angestellten waren laut Studie genauso produktiv wie die, denen das private Surfen nicht erlaubt war. Außerdem waren die Angestellten mit freiem Internetzugang eher bereit, Überstunden zu leisten und arbeiteten als Gegenleistung für die großzügige Haltung ihrer Chefs durchschnittlich 5,9 Stunden mehr pro Woche, freiwillig und ohne Bezahlung.

Übrigens: Der Chef darf geschriebene E-Mails nicht kontrollieren. E-Mail-Accounts unterliegen ebenso wie Briefe dem Persönlichkeitsrecht. Vor einer Überprüfung müssen also begründeten Verdachtsmomente vorliegen.
Eine ständige Überwachung durch den Vorgesetzten ist verboten.