steigendes interesse daran dinge gemeinsam zu nutzen

Steigendes Interesse daran Dinge gemeinsam zu nutzen

Mittlerweile könnt ihr über Online-Portale unzählige Produkte mieten oder tauschen, ihr müsst gar nicht unbedingt immer direkt kaufen. Der Produktpalette sind scheinbar gar keine Grenzen gesetzt – ob ihr Bücher, DVDs oder Computerspiele leihen möchtet, ob eine Limousine für das nächste Event mieten oder für die anstehende WM-Party in eurem Garten stilechte Faltzelte und Biergarnituren.

Ihr seid euren MP3-Player leid? Dann tauscht ihn doch gegen starke Surround-Lautsprecher oder ein angesagtes Smartphone. Die Schalplatten auf dem Speicher verstauben nur und werden sicherlich nie wieder abgespielt? Tauscht sie doch einfach gegen Sammelfiguren oder eine coole Carrera-Bahn!

Der Miet- und Tausch-Trend macht auch vor der Urlaubsplanung nicht halt: Sucht euch über die Mietwohnzentrale eine schicke Unterkunft für den nächsten Hauptstadturlaub, findet ein Schlafsofa für den nächsten Paris-Aufenthalt oder tauscht mit jemand anderem euer Heim für einen gleichzeitigen Urlaub.

Wichtig: Achtet auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Mietportalen

Früher haben wir Dinge unter Familie, Freunden oder Verwandten geteilt. Heutzutage funktioniert das auch ganz einfach mit Fremden Personen, die sich über bestimmte Online-Portale anmelden und eine Vielzahl an Gegenständen verleihen oder tauschen können. Der Telekommunikationsverband Bitkom sieht diese Aktion schon als eine Art neue Kultur des Teilens. Und das nicht ohne Grund: Rund 17 Prozent der Bitkom Befragten Internetnutzern in Deutschland haben angegeben, dass sie schon einmal etwas über Portale geteilt oder getauscht haben. Um durchs Leihen Geld einzusparen solltet ihr auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn leiht ihr euch etwas über ein Portal aus, so gilt das nicht als Mietvertrag zwischen euch und dem Portalbetreiber. Die verschiedenen Plattformen dienen nur zum Kontakt zwischen Mieter und Vermieter, der restliche Ablauf wird oft privat gehandhabt.
Möchtet ihr trotzdem etwas Schriftliches in der Hand haben, so könnt ihr mit einem schriftlichen Mietvertrag zwischen euch und dem Mieter für Klarheit und rechtliche Absicherung sorgen. Die hohe Sorgfaltspflicht an gemieteten Gegenständen müssen wir gar nicht erwähnen. Vergewissert euch bitte trotzdem immer beim Erhalt des gemieteten Gegenstandes darauf, dass dieser voll funktionstüchtig ist. D.h. achtet auf auffällige Schäden am Gegenstand oder auf nicht funktionierende Funktionen. Solltet ihr jemandem etwas vermieten, so sind bei längerer Mietdauer leichte Gebrauchsspuren an den Gegenständen zu entschuldigen, da diese sich nicht vermeiden lassen.

Werden Schäden an gemieteten Gegenständen von der Privathaftpflicht übernommen?

Natürlich rechnen wir mit allem und stellen uns darauf ein, dass das geliehene Objekt zu Schaden kommt. Sollte im Nachhinein zum Beispiel am geliehenen Laptop etwas defekt sein und dieser daher nicht mehr funktionstüchtig sein, so müsst ihr den Schaden Wohl oder Übel aus eigener Tasche zahlen – Außer ihr seid Privathaftpflichtversichert, dann habt ihr noch einmal Glück gehabt.