Radfahrer müssen sich genauso wie Autofahrer an die Straßenverkehrsordnung halten. Hier kannst du einige Regeln nachlesen:
Ist der Radweg Pflicht?
Generell gehört der Fahrradfahrer auf die Straße und nicht auf den Gehweg. Ist ein Radweg vorhanden, sollte er auch genutzt werden, es sei denn er ist durch parkende Autos oder Mülltonnen blockiert. Dann darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen. Der Radfahrer muss den Radweg und auch die Straße aber immer in Fahrtrichtung benutzen. Auf der linken Straßenseite zu fahren, ist nicht gestattet und wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.
Räder mit breiten Anhängern müssen die Straße benutzen. Nur Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg Fahrrad fahren.
Das Tragen von Helmen wird empfohlen
Das Tragen eines Helmes ist nur für Fahrer von Krafträdern Pflicht, also für Mofa- Moped- und Motorradfahrer. Für Radfahrer wird es dagegen nur empfohlen. Im Falle eines Unfalles bekommt der betroffene lediglich weniger Schmerzensgeld, wenn er keinen Helm getragen hat.
Das Absteigen an Zebrastreifen ist Pflicht
Ein Zebrastreifen darf nicht mit dem Rad überquert werden, bzw. der Radfahrer muss dann den Autos die Vorfahrt gewähren, sonst trägt er im Falle eines Unfalls eine Mitschuld. Nur wenn der Radfahrer das Rad hinüberschiebt, hat er Vorfahrt.
Sind Kopfhörer und Handy erlaubt?
Mit Kopfhörern Musik zu hören ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte die Lautstärke so eingestellt sein, dass der Straßenverkehr noch wahrgenommen werden kann. Warnsignale, Krankenwagen oder Polizeiautos sollten noch gehört werden. Das Nutzen eines Mobiltelefons im Straßenverkehr ist dagegen strikt verboten – auch beim Radfahren. Denn das Handy hält man in der Hand und lenkt dann mit der anderen Hand. Im Notfall kann die Kontrolle verloren gehen. Außerdem lenkt das Gespräch ab, genau wie beim Autofahren. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 55 Euro.