Rauchmelder regelmäßig checken

Rauchmelder regelmäßig checken

Viele Menschen verdanken ihm das Leben und viele Großbrände konnten verhindert werden, dass alles dank des Rauchmelders. Ein kleines Detail im Raum, das manchmal optisch stört, sorgt dafür das viele Menschen lebend aus einem Brand herauskommen. Doch was musst Du eigentlich alles rund um den Feuermelder beachten?

In welchen Räumen gilt eine Rauchmelderpflicht?

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Raum führen muss ein Feuermelder angebracht sein. Bringe bloß keinen Feuermelder in Räumen an, in denen Dampf entsteht, beispielsweise dem Bad oder der Küche.

Wie oft muss ich einen Rauchmelder tauschen?

Nach 10 Jahren kann Dein Rauchmelder spätestens unbrauchbar werden. Dies hängt mit der integrierten Batterie zusammen. Selbst wenn diese noch läuft, kann es sein, dass der Rauchmelder nicht mehr richtig arbeitet. Grund dafür ist außerdem, dass die Bauteile im Feuermelder viele andere technische Geräte altern und nach 10 Jahren ausgedient haben. Das Ablaufdatum solltest Du auf der Rückseite des Melders finden.

Wie teste ich meinen Feuermelder richtig?

Du kannst ganz einfach über einen integrierten Testknopf testen ob die Batterien noch voll sind und der Feuermelder noch richtig arbeitet. Auf keinen Fall solltest Du einen Brand durch ein Streichholz oder ähnliches simulieren. Damit bringst Du Dich selbst in unnötige Gefahr. Sollte die Batterie leer sein, meldet sich der Feuermelder übrigens von selbst und glaub mir, dass wirst Du merken, denn er gibt ca. alle 30 sekunden ein Piepsen von sich.

Kann ich meinen Feuermelder reinigen?

Die Reinigung des Feuermelders ist sogar sehr wichtig. Du musst Lufteinlässe und Sensoren regelmäßig von Staub befreien, damit die Sensorik des Melders funktioniert.

Wer ist zuständig für die Anbringung und Wartung?

Ob Eigentümer oder Mieter für Anbringung und Wartung der Feuermelder zuständig ist, regelt die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Außerdem kann es eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter geben, die Dich zur zuständigen Person macht, auch wenn es die Landesbauordnung anders vorsieht. Sprich Dich hier am besten genau mit Deinem Vermieter ab.