Schwanger in der Ausbildung – Schwierig, aber machbar

Schwanger in der Ausbildung – Schwierig, aber machbar

Eine Schwangerschaft in der Ausbildung ist meistens ungeplant. Sofort stellt sich die Frage ob es, trotz Kind, möglich ist, die Ausbildung abzuschließen. Zwar ist das alles andere als einfach, aber in den meisten Fällen machbar.

Ein junges Mädchen hat gerade ihren Schulabschluss fertig und ist froh, den Ausbildungsplatz ihrer Wahl bekommen zu haben. Als sie erfährt, dass sie schwanger ist, hat sie Sorge, den gerade erworbenen Ausbildungsplatz direkt wieder zu verlieren. Doch die meisten Arbeitgeber zeigen sich verständnisvoll und die Schwangere darf die Ausbildung nach ihrer Elternzeit beginnen oder fortsetzen.

Den Arbeitgeber frühzeitig informieren

Einmal in dem Wissen, dass sie schwanger ist, sollte die Auszubildende ihren Vorgesetzten frühstmöglich über die Schwangerschaft informieren. Ein Betrieb muss sich auf diese Situation einstellen können, da schwangere Mitarbeiter neue bestimmte Aufgaben, zum Wohle des Ungeborenen, einfach nicht mehr erledigen dürfen.

Keine Angst vor Kündigung

In der Regel darf schwangeren Auszubildenden nicht gekündigt werden, sogar in der Probezeit nicht. Dies gilt ebenfalls während der Elternzeit und bis vier Monate nach der Geburt. So kann die schwangere junge Frau unbeschwert in Elternzeit gehen und danach ihre Ausbildung, in den meisten Fällen, ohne Probleme fortsetzen.

Während der Elternzeit

Ist die junge Mutter in Elternzeit, sollte sie auf jeden Fall Kontakt zum Betrieb halten. So bleibt sie auf dem Laufenden und es wird einfacher, nach der Elternzeit, wieder in den Betrieb einzusteigen. Auch mit der Berufsschule sollte die Auszubildende sich in Verbindung setzen. So kann sie sich schon mit den Themen auseinandersetzen, die sie dort bald wieder erwarten und sich darauf vorbereiten.

Nach der Elternzeit

Wer mit Kind und Ausbildung gleichzeitig überfordert ist, kann sich überlegen, die Lehre in Teilzeit fortzusetzen. Darauf muss sich zwar der Arbeitgeber nicht einlassen, doch viele kommen der jungen Mutter entgegen. Allerdings muss die Auszubildende dann auch damit rechnen, die Vergütung gekürzt zu bekommen. Da dies mit Kind finanziell kaum machbar ist, bietet die Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe an. Wird einem diese nicht gewährt, bietet die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ebenfalls Hilfe an. Außerdem kann es sein, dass sich die Ausbildungszeit bei Teilzeit verlängert.

Eine Schwangerschaft in so jungen Jahren ist zwar zunächst immer ein Schock, aber die Schwangere steht nie alleine und ohne Hilfe da. Eine Offenheit von Anfang an dem Arbeitgeber, den Kollegen und auch der Familie gegenüber, trägt oft viel dazu bei, die Situation gut meistern zu können. Wer sich bemüht, hat oft gute Chancen, nach der Ausbildung vom Betrieb übernommen zu werden und hat somit schon eine gute Grundlage für die kleine Familie geschaffen.