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Homeoffice – Rechte und Pflichten als Mieter

Du bist freiberuflich tätig oder hast es zumindest vor? Du möchtest Dir gerne ein bißchen Geld dazu verdienen, indem Du das, was Du kannst, von zu Hause aus anbietest? Das ist grundsätzlich nicht falsch und zudem auch lobenswert, doch gilt es trotzdem, hier Vorsicht walten zu lassen. Deine Privatwohnung ist der Ort, an dem Du lebst und sollte daher in erster Linie auch nur hierfür genutzt werden.

Frag Deinen Vermieter

Weitet sich die Nutzung Deiner Wohnung insofern aus, dass Du Deinem Gewerbe vom heimischen Schreibtisch aus nachgehst, musst Du Deinen Vermieter darüber informieren. Zwar gilt hier das Prinzip “Was keiner sieht und keiner weiß, geht auch niemanden etwas an“, doch ist das nicht mehr der Fall, wenn Du Kundenverkehr hast oder sogar Mitarbeiter beschäftigst.

Gehörst Du zu jenen Freiberuflern, die nur an Ihrem Computer arbeiten und durch das Internet mit der Welt da draußen verbunden sind, musst Du Deinen Vermieter zwar eigentlich darüber informieren, seine Zustimmung verweigern darf er allerdings nicht, wenn die übrige Wohnung normal bewohnt wird und die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Der Vermieter muss zustimmen

Was Du nicht einfach ohne die Zustimmung Deines Vermieters darfst, ist das Anbringen eines Werbeschildes, das Übernehmen Deiner Anschrift als Geschäftsadresse oder übermäßiger Kundenverkehr, der zu einer Parkplatzproblematik führt – also alles, was Deine Beschäftigung in irgendeiner Weise nach außen trägt.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du Dich am besten verhalten sollst, findest Du im Rechtsportal der D.A.S. sicherlich Antworten auf Deine Fragen.