Um die Vereinbarkeit von Job und Kinderbetreuung aufgrund der gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Arbeitszeitflexibilität oder Schichtdienste zu verbessern, haben sich einige – in Deutschland wenige – Einrichtungen dazu entschlossen, eine 24 Stunden Betreuung von Kindern anzubieten.
Die in Deutschland üblichen Kernzeiten der Kinderbetreuung (ca. 8-17 Uhr) sind in diesen Einrichtungen wie in anderen Kindertagesstätten geregelt, jedoch können die Eltern z.B. bei Bedarf eine Wochenend– oder Übernachtbetreuung anmelden. Diese zusätzliche Betreuung muss seperat bezahlt werden.
Beispiel 1:
Kindertagesstätte „Schnatterenten„ in Schwedt (Brandenburg). Der Trägerverein „Leg los – wird groß e.V.“ wird von verschiedenen Unternehmen finanziell unterstützt.
Bei anderen Einrichtungen ähnelt das Betreuungskonzept einem Hotel für Kinder. Es existieren keine starren Betreuungszeiten oder Mindestanzahl an Stunden, die die Kinder in den Einrichtungen verbringen müssen. Auch eine individuelle Tagesauswahl sowie stundenweise Betreuung kann von den Eltern in Anspruch genommen werden. Ein über die Kernöffnungszeit hinausgehender Betreuungsbedarf erfolgt dann nach Absprache.
Beispiel 2:
„Hamburger „Kinderhafen“ . Die von der Stadt vergebenen Betreuungsgutscheine können von den Eltern ohne zusätzliche finanzielle Belastung in den Einrichtungen für die Betreuung an Feiertagen, Wochenende oder Abend- und Nachtstunden eingelöst werden.