Die Hecke muss mal wieder geschnitten werden – wann ist was erlaubt?

Die Hecke muss mal wieder geschnitten werden – wann ist was erlaubt?

Hecken und Büsche darfst Du mehrere Monate im Jahr nicht stutzen oder entfernen. Wie lange gilt das Verbot? Und was genau steckt dahinter?

Laut § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es in Deutschland zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten Hecken zu schneiden. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Büsche, Sträucher, Gehölze sowie lebende Zäune nicht stark geschnitten oder komplett entfernt werden. Mit diesem Gesetz sollen Vögel und Insekten geschützt werden. Ab dem 01. Oktober kannst Du bis zum 28. Februar deine Hecke wie gewohnt schneiden und stutzen.

 

Warum ist der Heckenschnitt verboten?

Aufgrund der veränderten Landschaft gibt es für Insekten und Vögel nur noch wenige Brut- und Niststätten, die ihnen entsprechenden Schutz vor Feinden und der Umwelt bieten. Die Tiere haben es zunehmend schwer, geeignete Plätze zu finden. Durch das Gesetz sollen die Brut- und Niststätten vieler Tiere geschützt werden. Also ist es wichtig, auch als Hobbygärtner, die Nistplätze auf privatem Gelände ausreichend zu schonen und zu schützen.

 

Was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen das Gesetz gilt al eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und abhängig von der Höhe der Hecke. Während Hecken in einer Höhe von bis zu 10 Metern mit einem vergleichsweisen geringen Bußgeld geahndet werden, kann es Dir in Mecklen­burg-Vorpom­mern passieren, dass Du bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen musst.

 

Welche Arbeit ist denn jetzt erlaubt?

Auch wenn die Vorgaben im BNatSchG sehr streng sind, ist ein schonender Pflege- und Formschnitt im Frühling und Sommer erlaubt. Das gilt allerdings nur, wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zu gute kommt. Unerwünschter Wildwuchs darf auch eingedämmt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Du Sträucher und Hecken zurückschneiden darfst, wenn Du dadurch die Verkehrssicherungspflicht bewahrst. Ragen also Äste auf den Gehweg oder die Fahrbahn und gefährden so Verkehrsteilnehmer, darfst Du zur Heckenschere greifen.

Der Pflegeschnitt für Obstbäume und -gehölze ist ebenfalls gestattet. Du musst dabei trotzdem darauf achten, dass Du Brut- und Niststätten von Vögeln und Insekten durch die Arbeit weder störst, noch gefährdest.