Rätsel beim GTÜ-Day im August 2019

Rätsel beim GTÜ-Day im August 2019

Rätsel, Spaß und tolle Preise warten wieder auf euch! Zum heutigen GTÜ-Day müsst ihr einfach nur 2 Fragen richtig beantworten und habt die Chance auf eines von 15 tollen Gewinner-Sets.

Gewinn:

GTÜ Day August 2019

Wir verlosen zusammen mit der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung  15 Sets bestehend aus LED-Lampe mit Magnet inkl. Sicherheitshammer und Gurtschneider, Reifenprofiltiefenmesser, Einkaufswagen-Chip, Autotuch, Reifenkennzeichnungs-Set für den nächsten Räderwechsel sowie Unfall-Ratgeber und HU-Checkliste Pkw.

Mindestprofiltiefe bei PKWs

Achtet ihr hin und wieder auf die Mindestprofiltiefe Ihres PKWs. Unterschreiten kann teuer und ärgerlich werden, denn es droht neben einem Bußgeld auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Was passiert, wenn euer PKW eine zu geringe Mindestprofiltiefe besitzt?

Werdet ihr im Straßenverkehr als Fahrer/in mit abgefahrenen Reifen erwischt, drohen 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 75 oder 90 Euro.

GTÜ-Tipp:

Für eine gute Bodenhaftung solltet ihr aus Sicherheitsgründen Sommerreifen unter 3,0 Millimeter und Winterreifen unter 4,0 Millimeter Profil erneuern lassen.

Was sonst noch zur Vorbereitung auf die nächste HU (Hauptuntersuchung) wichtig ist, findet ihr hier.

Jetzt Fragen beantworten und gewinnen!

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Über GTÜ

Die GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung ist mit ihren rund 2.500 bundesweit ansässigen GTÜ-Partnern für ihre Freundlichkeit und vorbildlichen Service bei der Hauptuntersuchung bekannt. Deshalb fahren auch immer mehr Frauen zu den netten Prüfern der GTÜ, wenn ihr Auto eine neue Plakette benötigt. Einen Sachverständigen in eurer Nähe findet ihr unter www.gtue.de.

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Veranstalter der Gewinnspiele im Rahmen des GTÜ-Day Februar 2019 ist die CGW GmbH, Karl-Arnold-Strasse 8, 47877 Willich.
Teilnehmen an den jeweiligen Gewinnspielen dürfen nur volljährige Personen (mit Wohnsitz inner­halb der EU oder der Schweiz).
Jede Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen.
Unter allen Teilnehmern wird für den Tag des jeweiligen Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip die genannte Anzahl an Gewinnern ausgelost. Die jeweiligen Gewinner werden per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail Adresse informiert. Wir haften nicht für den Nichterhalt oder die verspätete Zustellung von E-Mails.
Wird dies z.B. für Verlosungen gefordert, müssen die Teilnehmer ihren Namen und ihre Adressda­ten korrekt angeben (dies dient allein für den Versand der Gewinne, die Daten werden außerhalb dieses Gewinnspiels nicht verwendet oder weitergegeben). Erfolgt dies nicht, ist ein Ausschluss von der Teilnahme möglich.
Falls der Gewinner aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein sollte oder anderweitig nicht berechtigt ist, den Preis anzunehmen, übernehmen wir keine Garantie dafür, dass ein alternativer Preis oder Ersatz angeboten werden kann. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden und der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
Die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme. Jeder Teilnehmer gibt die Zustimmung, dass die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten von uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel und nach Maßgabe unserer Datenschutzbe­stimmungen gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Dies erfolgt streng nach der EU-Gesetz­gebung zum Datenschutz. Ggf. müssen zur weiteren Bearbeitung des Gewinnes Daten an den je­weiligen Partner des Gewinnspiels weitergegeben werden. Die Weitergabe der Adressdaten dient hier rein zur Abwicklung der Gewinnübermittlung und wird nicht zu Marketingzwecken genutzt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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