Wohngeld: Wer hat Anspruch darauf?

Wohngeld: Wer hat Anspruch darauf?

Die Miete ist hoch und wird auch immer teurer, manchmal reicht der Lohn nicht aus, um alle Kosten zu decken. Wer darf eigentlich Wohngeld beantragen?

Bei hohen Lebenserhaltungskosten, sei es durch ein niedriges Einkommen, eine große Familie oder bei Alleinverdienern – der Staat kann bei bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützen. Hättet ihr Anspruch auf Wohngeld? Wir verraten euch alle wichtigen Punkte zum Wohngeld!

Was ist Wohngeld?

Unter Wohngeld versteht man eine Sozialleistung, die nach § 22 WoGG auf Antrag gewährt wird. Die Wohngeldbehörden der Gemeinden oder Städte sind zuständig dafür. Die passenden Formulare und Infos rund um das Thema könnt ihr euch online herunterladen oder bei eurer Behörde vor Ort erhältlich.

Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch

Für ein Wohngeldanspruch müssen bestimmte Voraussetzungen geben sein. Das findet ihr im Wohlgeldgesetz und im Sozialgesetzbuch. Dabei entscheidet die Wohngeldstelle über diesen Anspruch. Diese finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen nur Bürger, die sonst keine weitere Unterstützungen, wie eine Grundsicherung im Alter oder Hartz IV erhalten.

Die höhe des Wohngeldes hängt dabei von der Höhe der zuschussfähigen Miete, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie das monatliche Einkommen des Haushalts. Auch ein mögliches Vermögen hat Einfluss auf den Wohngeldanspruch. Die Freigrenzen werden hier aber sehr hoch angesetzt. So liegt die Höchstgrenze für verwertbares Vermögen bei 60.000 Euro für das erste sowie bei 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

ABER: Wer unangemessen hohe Wohnkosten geltend macht, wird nicht unterstützt, da die Miete nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig ist. Bemessungsgrundlage für diese Höchstbeträge sind das örtliche Mietenniveau und die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Hier gibt Ihnen die Wohngeldstelle Auskunft.