Tipps zum Sparen

Blinken muss sein – es gibt keine Ausrede!

Oft vergessen Autofahrer oder Fahrradfahrer, beim Abbiegen oder Spurwechsel zu blinken oder Handzeichen zu geben. Aber Blinken dient der Verständigung – nur so kann man anderen Verkehrsteilnehmern seine Absichten mitteilen. Tut man es nicht, ist das ärgerlich für die anderen und kann zu Missverständnissen oder gar zu Unfällen führen.

Der Straßenverkehr funktioniert nicht ohne Kommunikation. Sowohl Blinken als auch Handzeichen sind nonverbale Kommunikationsmittel, die jeder kennen und anwenden sollte, um Konflikte zu vermeiden.

Wann muss geblinkt werden?

Dafür gibt es klare Regeln. Bequemlichkeit, Egoismus oder Regel-Unkenntnis sind keine guten Ausreden – wird man erwischt, gibt es Bußgelder.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wann der Blinker gesetzt oder das Handzeichen gegeben werden müssen. Beispielsweise beim Abbiegen, Wechsel der Fahrspur, Überholen, Umfahren eines Hindernis, Anfahren aus Halte- und Parkposition oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr. Die Fahrtrichtungsanzeige muss immer erfolgen, auch wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind. Dadurch wird sie zum Automatismus, genau wie das Anschnallen oder der Schulterblick.

Wie lange muss man blinken?

Der Fahrer muss „rechtzeitig und eindeutig“ blinken oder Handzeichen geben. Blinkt der Auto- oder Motorradfahrer nur ein einziges Mal, so übersehen ihn andere Autofahrer leicht. Drei bis vier Mal blinken ist das Minimum. Blink er erst, wenn er schon ausgeschert ist, so ist es für eventuelle Ausweichmanöver zu spät.

Für den Radfahrer ist es noch wichtiger rechtzeitig Handzeichen zu geben, damit Autofahrer entsprechend der Situation reagieren können. Er muss klar erkennbar die Hand ausstrecken. Nur einen Finger abzuspreizen reicht nicht aus.